Wir bei BaFin sind stolz darauf, dass unsere Wohlverhaltensaufsicht bereits einiges erreicht hat. Und wir werden weiterhin daran arbeiten, um sicherzustellen, dass Versicherer fair mit Verbrauchern umgehen. Es ist wichtig, dass die angebotenen Versicherungsprodukte angemessenen Nutzen bieten und die Kunden korrekt beraten werden. Wir haben klare gesetzliche Grundlagen für unsere Arbeit in der Wohlverhaltensaufsicht, die wir ernst nehmen und umsetzen. In den letzten Jahren haben wir uns besonders auf kapitalbildende Lebensversicherungen konzentriert und intensiv geprüft, ob sie den Kunden einen angemessenen Nutzen bieten. Wir haben klare Erwartungen an die Unternehmen formuliert und werden weiterhin sicherstellen, dass die Produkte den Bedürfnissen der Kunden entsprechen. Unsere Arbeit in der Wohlverhaltensaufsicht ist ein wichtiger Teil unseres Mandats und wir werden weiterhin daran arbeiten, Verbraucherinteressen zu schützen und faire Bedingungen im Versicherungswesen zu gewährleisten. Die Wohlverhaltensaufsicht hat bereits einiges erreicht. Daher müssen Anbieter auch Stornoerwartungen formulieren, um den Anteil der Kunden zu ermitteln, die ihren Vertrag pro Jahr kündigen. Versicherer müssen sicherstellen, dass kapitalbildende Lebensversicherungsprodukte das Renditeziel mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erreichen, um den Bedürfnissen des Zielmarkts zu entsprechen. In unseren Untersuchungen haben wir festgestellt, dass einige Produkte hohe Effektivkosten aufweisen, was die Rendite der Kunden erheblich mindert. Hohe Stornoquoten deuten darauf hin, dass Produkte möglicherweise nicht im vorgesehenen Zielmarkt verkauft wurden. Wir erwarten von Versicherern, dass sie Maßnahmen ergreifen, um Stornoquoten zu senken und den Kundennutzen zu verbessern. Wir haben bereits erfolgreich Produkte vom Markt genommen und Kostensenkungen sowie Kompensationsmaßnahmen durchgesetzt. Zudem konnten wir Verbesserungen bei den Effektivkosten von fondsgebundenen Produkten feststellen. Wir werden weiterhin die Kosten kapitalbildender Lebensversicherungen überwachen und auch die Beratung am Point of Sale prüfen. Mystery Shopping wird uns dabei helfen, wichtige Erkenntnisse für die Wohlverhaltensaufsicht zu gewinnen. Verzögerte Leistungsbearbeitungen im Versicherungsfall sind für Versicherte inakzeptabel. Wir haben klare Erwartungen an Versicherer formuliert und setzen uns dafür ein, dass Leistungsanträge zeitnah bearbeitet werden. Unsere Arbeit hat bereits Früchte getragen, und wir werden auch in Zukunft weiterhin aktiv gegen Missstände vorgehen. BaFin – Speech – «Unsere Wohlverhaltensaufsicht hat schon einiges erreicht. Und wir … hat schon einiges erreicht. Und wir…» Gemäß dem Versicherungsvertragsgesetz sind Geldleistungen eines Versicherers fällig, wenn die notwendigen Erhebungen zur Feststellung des Versicherungsfalles und des Umfangs der Leistung abgeschlossen sind. Das bedeutet: Wenn der Versicherer alle Informationen erhalten hat, die vom Versicherungsnehmer angefordert wurden – und es keine sachlichen Gründe dagegen gibt, muss die Erstattung umgehend erfolgen. Nur in komplexeren Fällen kann eine Bearbeitungsdauer von mehr als einem Monat gerechtfertigt sein, z.B. wenn Sachverständigengutachten eingeholt werden müssen. Grundsätzlich müssen Versicherungsunternehmen ihren Geschäftsbetrieb so organisieren, dass sie die gesetzlichen Vorgaben einhalten. Mangelnde Personalressourcen oder ein erhöhtes Schadenaufkommen können keine Entschuldigung für eine dauerhaft verzögerte Leistungsbearbeitung sein. Wir begleiten auffällige Unternehmen weiterhin sehr eng. Wir fordern sie auf, Maßnahmen zu ergreifen, um Rückstände zu beheben. Wenn diese Maßnahmen nicht ausreichen, drängen wir sie dazu, mehr zu tun, z.B. Personal aufzustocken oder Dienstleister einzubeziehen. Sie müssen uns regelmäßig Bericht erstatten, um zu überprüfen, ob die ergriffenen Maßnahmen wirksam sind. Falls erforderlich, können wir auch härtere, förmliche Maßnahmen ergreifen, wie z.B. Anordnungen zur Behebung von Missständen gemäß § 298 VAG. Bisher war dies jedoch glücklicherweise nicht erforderlich. Wir widmen uns intensiv den verschiedenen Aspekten der Wohlverhaltensaufsicht, da sie uns sehr wichtig ist. Deshalb haben wir die Wohlverhaltensaufsicht stärker in unserer Organisation verankert. In der Versicherungsaufsicht gibt es mittlerweile eine entsprechende Gruppe mit drei Referaten und künftig etwa 30 Mitarbeitern, die sich um dieses Thema in all seinen Facetten kümmern. Unsere Aufsichtskollegen stellen immer wieder fest, dass viele Versicherer fair mit ihren Kunden umgehen. Daher konzentrieren wir uns auf die Ausreißer, die mit ihrem Geschäftsgebaren die Reputation der gesamten Branche schädigen. Wir nehmen neue Themen in der Wohlverhaltensaufsicht auf die Agenda, wie z.B. die Untersuchung von kapitalbildenden Lebensversicherungen und anderen Sparten wie der Schaden- und Unfallversicherung. Der Grundsatz, dass ein Versicherungsprodukt den Versicherten nutzen muss, gilt universell. Daher müssen alle Versicherungsprodukte ein angemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis aufweisen. In der Schaden- und Unfallversicherung gilt die Tariffreiheit, aber durch die Wohlverhaltensaufsicht sind den Unternehmen Grenzen gesetzt. Sie müssen ihre Prämien risikogerecht kalkulieren und einen angemessenen Gewinnzuschlag einbeziehen. Wir erwarten von den Unternehmen, dass sie grundsätzlich in den betriebenen Versicherungszweigen profitabel sind und eine risikogerechte Prämienkalkulation durchführen. Wir werden uns auch mit Preisdifferenzierungen in der Schaden- und Unfallversicherung befassen, wie z.B. Rabattmöglichkeiten, Price-Walking und Preisdifferenzierung zwischen Bestands- und Neukunden. Diese Praktiken können vulnerable Gruppen treffen und den Kundennutzen unangemessen einschränken. Daher werden wir diese genauer prüfen und gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen, um faire Bedingungen für die Versicherungskunden sicherzustellen. BaFin – Rede – Unsere Wohlverhaltensaufsicht und die Zukunft der Versicherungsbranche Wir-bei-BaFin-sind-stolz-darauf-dass-unsere-Wohlverhaltensaufsicht-bereits.png

Wir bei BaFin sind stolz darauf, dass unsere Wohlverhaltensaufsicht bereits einiges erreicht hat. Und wir werden weiterhin daran arbeiten, um sicherzustellen, dass Versicherer fair mit Verbrauchern umgehen. Es ist wichtig, dass die angebotenen Versicherungsprodukte angemessenen Nutzen bieten und die Kunden korrekt beraten werden. Wir haben klare gesetzliche Grundlagen für unsere Arbeit in der Wohlverhaltensaufsicht, die wir ernst nehmen und umsetzen. In den letzten Jahren haben wir uns besonders auf kapitalbildende Lebensversicherungen konzentriert und intensiv geprüft, ob sie den Kunden einen angemessenen Nutzen bieten. Wir haben klare Erwartungen an die Unternehmen formuliert und werden weiterhin sicherstellen, dass die Produkte den Bedürfnissen der Kunden entsprechen. Unsere Arbeit in der Wohlverhaltensaufsicht ist ein wichtiger Teil unseres Mandats und wir werden weiterhin daran arbeiten, Verbraucherinteressen zu schützen und faire Bedingungen im Versicherungswesen zu gewährleisten. Die Wohlverhaltensaufsicht hat bereits einiges erreicht. Daher müssen Anbieter auch Stornoerwartungen formulieren, um den Anteil der Kunden zu ermitteln, die ihren Vertrag pro Jahr kündigen. Versicherer müssen sicherstellen, dass kapitalbildende Lebensversicherungsprodukte das Renditeziel mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erreichen, um den Bedürfnissen des Zielmarkts zu entsprechen. In unseren Untersuchungen haben wir festgestellt, dass einige Produkte hohe Effektivkosten aufweisen, was die Rendite der Kunden erheblich mindert. Hohe Stornoquoten deuten darauf hin, dass Produkte möglicherweise nicht im vorgesehenen Zielmarkt verkauft wurden. Wir erwarten von Versicherern, dass sie Maßnahmen ergreifen, um Stornoquoten zu senken und den Kundennutzen zu verbessern. Wir haben bereits erfolgreich Produkte vom Markt genommen und Kostensenkungen sowie Kompensationsmaßnahmen durchgesetzt. Zudem konnten wir Verbesserungen bei den Effektivkosten von fondsgebundenen Produkten feststellen. Wir werden weiterhin die Kosten kapitalbildender Lebensversicherungen überwachen und auch die Beratung am Point of Sale prüfen. Mystery Shopping wird uns dabei helfen, wichtige Erkenntnisse für die Wohlverhaltensaufsicht zu gewinnen. Verzögerte Leistungsbearbeitungen im Versicherungsfall sind für Versicherte inakzeptabel. Wir haben klare Erwartungen an Versicherer formuliert und setzen uns dafür ein, dass Leistungsanträge zeitnah bearbeitet werden. Unsere Arbeit hat bereits Früchte getragen, und wir werden auch in Zukunft weiterhin aktiv gegen Missstände vorgehen. BaFin – Speech – «Unsere Wohlverhaltensaufsicht hat schon einiges erreicht. Und wir … hat schon einiges erreicht. Und wir…» Gemäß dem Versicherungsvertragsgesetz sind Geldleistungen eines Versicherers fällig, wenn die notwendigen Erhebungen zur Feststellung des Versicherungsfalles und des Umfangs der Leistung abgeschlossen sind. Das bedeutet: Wenn der Versicherer alle Informationen erhalten hat, die vom Versicherungsnehmer angefordert wurden – und es keine sachlichen Gründe dagegen gibt, muss die Erstattung umgehend erfolgen. Nur in komplexeren Fällen kann eine Bearbeitungsdauer von mehr als einem Monat gerechtfertigt sein, z.B. wenn Sachverständigengutachten eingeholt werden müssen. Grundsätzlich müssen Versicherungsunternehmen ihren Geschäftsbetrieb so organisieren, dass sie die gesetzlichen Vorgaben einhalten. Mangelnde Personalressourcen oder ein erhöhtes Schadenaufkommen können keine Entschuldigung für eine dauerhaft verzögerte Leistungsbearbeitung sein. Wir begleiten auffällige Unternehmen weiterhin sehr eng. Wir fordern sie auf, Maßnahmen zu ergreifen, um Rückstände zu beheben. Wenn diese Maßnahmen nicht ausreichen, drängen wir sie dazu, mehr zu tun, z.B. Personal aufzustocken oder Dienstleister einzubeziehen. Sie müssen uns regelmäßig Bericht erstatten, um zu überprüfen, ob die ergriffenen Maßnahmen wirksam sind. Falls erforderlich, können wir auch härtere, förmliche Maßnahmen ergreifen, wie z.B. Anordnungen zur Behebung von Missständen gemäß § 298 VAG. Bisher war dies jedoch glücklicherweise nicht erforderlich. Wir widmen uns intensiv den verschiedenen Aspekten der Wohlverhaltensaufsicht, da sie uns sehr wichtig ist. Deshalb haben wir die Wohlverhaltensaufsicht stärker in unserer Organisation verankert. In der Versicherungsaufsicht gibt es mittlerweile eine entsprechende Gruppe mit drei Referaten und künftig etwa 30 Mitarbeitern, die sich um dieses Thema in all seinen Facetten kümmern. Unsere Aufsichtskollegen stellen immer wieder fest, dass viele Versicherer fair mit ihren Kunden umgehen. Daher konzentrieren wir uns auf die Ausreißer, die mit ihrem Geschäftsgebaren die Reputation der gesamten Branche schädigen. Wir nehmen neue Themen in der Wohlverhaltensaufsicht auf die Agenda, wie z.B. die Untersuchung von kapitalbildenden Lebensversicherungen und anderen Sparten wie der Schaden- und Unfallversicherung. Der Grundsatz, dass ein Versicherungsprodukt den Versicherten nutzen muss, gilt universell. Daher müssen alle Versicherungsprodukte ein angemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis aufweisen. In der Schaden- und Unfallversicherung gilt die Tariffreiheit, aber durch die Wohlverhaltensaufsicht sind den Unternehmen Grenzen gesetzt. Sie müssen ihre Prämien risikogerecht kalkulieren und einen angemessenen Gewinnzuschlag einbeziehen. Wir erwarten von den Unternehmen, dass sie grundsätzlich in den betriebenen Versicherungszweigen profitabel sind und eine risikogerechte Prämienkalkulation durchführen. Wir werden uns auch mit Preisdifferenzierungen in der Schaden- und Unfallversicherung befassen, wie z.B. Rabattmöglichkeiten, Price-Walking und Preisdifferenzierung zwischen Bestands- und Neukunden. Diese Praktiken können vulnerable Gruppen treffen und den Kundennutzen unangemessen einschränken. Daher werden wir diese genauer prüfen und gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen, um faire Bedingungen für die Versicherungskunden sicherzustellen. BaFin – Rede – Unsere Wohlverhaltensaufsicht und die Zukunft der Versicherungsbranche

Es gilt das gesprochene Wort! In Köln und Umgebung hört man oft: Et kütt wie et kütt....
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Unsere Arbeit in der Wohlverhaltensaufsicht ist ein wichtiger Teil unseres Mandats und wir werden weiterhin daran arbeiten, Verbraucherinteressen zu schützen und faire Bedingungen im Versicherungswesen zu gewährleisten. Die Wohlverhaltensaufsicht hat bereits einiges erreicht. Daher müssen Anbieter auch Stornoerwartungen formulieren, um den Anteil der Kunden zu ermitteln, die ihren Vertrag pro Jahr kündigen. Versicherer müssen sicherstellen, dass kapitalbildende Lebensversicherungsprodukte das Renditeziel mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erreichen, um den Bedürfnissen des Zielmarkts zu entsprechen. In unseren Untersuchungen haben wir festgestellt, dass einige Produkte hohe Effektivkosten aufweisen, was die Rendite der Kunden erheblich mindert. Hohe Stornoquoten deuten darauf hin, dass Produkte möglicherweise nicht im vorgesehenen Zielmarkt verkauft wurden. Wir erwarten von Versicherern, dass sie Maßnahmen ergreifen, um Stornoquoten zu senken und den Kundennutzen zu verbessern. Wir haben bereits erfolgreich Produkte vom Markt genommen und Kostensenkungen sowie Kompensationsmaßnahmen durchgesetzt. Zudem konnten wir Verbesserungen bei den Effektivkosten von fondsgebundenen Produkten feststellen. Wir werden weiterhin die Kosten kapitalbildender Lebensversicherungen überwachen und auch die Beratung am Point of Sale prüfen. Mystery Shopping wird uns dabei helfen, wichtige Erkenntnisse für die Wohlverhaltensaufsicht zu gewinnen. Verzögerte Leistungsbearbeitungen im Versicherungsfall sind für Versicherte inakzeptabel. Wir haben klare Erwartungen an Versicherer formuliert und setzen uns dafür ein, dass Leistungsanträge zeitnah bearbeitet werden. Unsere Arbeit hat bereits Früchte getragen, und wir werden auch in Zukunft weiterhin aktiv gegen Missstände vorgehen. BaFin – Speech – «Unsere Wohlverhaltensaufsicht hat schon einiges erreicht. Und wir … hat schon einiges erreicht. Und wir…» Gemäß dem Versicherungsvertragsgesetz sind Geldleistungen eines Versicherers fällig, wenn die notwendigen Erhebungen zur Feststellung des Versicherungsfalles und des Umfangs der Leistung abgeschlossen sind. Das bedeutet: Wenn der Versicherer alle Informationen erhalten hat, die vom Versicherungsnehmer angefordert wurden – und es keine sachlichen Gründe dagegen gibt, muss die Erstattung umgehend erfolgen. Nur in komplexeren Fällen kann eine Bearbeitungsdauer von mehr als einem Monat gerechtfertigt sein, z.B. wenn Sachverständigengutachten eingeholt werden müssen. Grundsätzlich müssen Versicherungsunternehmen ihren Geschäftsbetrieb so organisieren, dass sie die gesetzlichen Vorgaben einhalten. Mangelnde Personalressourcen oder ein erhöhtes Schadenaufkommen können keine Entschuldigung für eine dauerhaft verzögerte Leistungsbearbeitung sein. Wir begleiten auffällige Unternehmen weiterhin sehr eng. Wir fordern sie auf, Maßnahmen zu ergreifen, um Rückstände zu beheben. Wenn diese Maßnahmen nicht ausreichen, drängen wir sie dazu, mehr zu tun, z.B. Personal aufzustocken oder Dienstleister einzubeziehen. Sie müssen uns regelmäßig Bericht erstatten, um zu überprüfen, ob die ergriffenen Maßnahmen wirksam sind. Falls erforderlich, können wir auch härtere, förmliche Maßnahmen ergreifen, wie z.B. Anordnungen zur Behebung von Missständen gemäß § 298 VAG. Bisher war dies jedoch glücklicherweise nicht erforderlich. Wir widmen uns intensiv den verschiedenen Aspekten der Wohlverhaltensaufsicht, da sie uns sehr wichtig ist. Deshalb haben wir die Wohlverhaltensaufsicht stärker in unserer Organisation verankert. In der Versicherungsaufsicht gibt es mittlerweile eine entsprechende Gruppe mit drei Referaten und künftig etwa 30 Mitarbeitern, die sich um dieses Thema in all seinen Facetten kümmern. Unsere Aufsichtskollegen stellen immer wieder fest, dass viele Versicherer fair mit ihren Kunden umgehen. Daher konzentrieren wir uns auf die Ausreißer, die mit ihrem Geschäftsgebaren die Reputation der gesamten Branche schädigen. Wir nehmen neue Themen in der Wohlverhaltensaufsicht auf die Agenda, wie z.B. die Untersuchung von kapitalbildenden Lebensversicherungen und anderen Sparten wie der Schaden- und Unfallversicherung. Der Grundsatz, dass ein Versicherungsprodukt den Versicherten nutzen muss, gilt universell. Daher müssen alle Versicherungsprodukte ein angemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis aufweisen. In der Schaden- und Unfallversicherung gilt die Tariffreiheit, aber durch die Wohlverhaltensaufsicht sind den Unternehmen Grenzen gesetzt. Sie müssen ihre Prämien risikogerecht kalkulieren und einen angemessenen Gewinnzuschlag einbeziehen. Wir erwarten von den Unternehmen, dass sie grundsätzlich in den betriebenen Versicherungszweigen profitabel sind und eine risikogerechte Prämienkalkulation durchführen. Wir werden uns auch mit Preisdifferenzierungen in der Schaden- und Unfallversicherung befassen, wie z.B. Rabattmöglichkeiten, Price-Walking und Preisdifferenzierung zwischen Bestands- und Neukunden. Diese Praktiken können vulnerable Gruppen treffen und den Kundennutzen unangemessen einschränken. Daher werden wir diese genauer prüfen und gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen, um faire Bedingungen für die Versicherungskunden sicherzustellen. BaFin – Rede – Unsere Wohlverhaltensaufsicht und die Zukunft der Versicherungsbranche