Erster Teil der Apothekenreform tritt in Kraft – zweiter Teil muss schnellstmöglich folgen (FOTO)

Erster Teil der Apothekenreform tritt in Kraft – zweiter Teil muss schnellstmöglich folgen (FOTO), Berlin (ots) –

Mit der heutigen Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt werden
Änderungen der Apothekenbetriebsordnung und der
Arzneimittelpreisverordnung umgesetzt. Die Verordnung von
Bundesgesundheits- und Bundeswirtschaftsministerium setzt den ersten
Teil des Apothekenreformpakets um, das Politik und Apothekerschaft in
den vergangenen Monaten diskutiert haben. “Die Verordnung ist ein
wichtiger Meilenstein in der Apothekenreform. Dass Apotheken vor Ort
Tag und Nacht in allen Ecken des Landes im Einsatz sind, ist für
Patienten ein wichtiges Stück Daseinsvorsorge”, sagt Friedemann
Schmidt, Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher
Apothekerverbände: “Deshalb ist es ein wichtiges Signal, dass der
Botendienst der Apotheken in der Nachbarschaft gestärkt und ihre
Nacht- und Notdienste besser bezuschusst werden.”

Mit Blick auf den zweiten, noch nicht verabschiedeten Teil der
Apothekenreform – das Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) –
mahnt ABDA-Präsident Schmidt aber zur Eile: “Die ordnungspolitische
Herausforderung, die Gleichpreisigkeit bei rezeptpflichtigen
Medikamenten endlich wiederherzustellen, bleibt bestehen. Dieses
Problem muss nun dringend gelöst werden. Diesbezügliche
Abstimmungsgespräche der Bundesregierung mit der Europäischen
Kommission sollten schnellstmöglich zu einem guten Ende gebracht
werden, das Gesetz muss im Bundestag zügig beraten und verabschiedet
werden. Drei Jahre Warten und Unsicherheit nach dem Urteil des
Europäischen Gerichtshofs reichen.”

In der heute veröffentlichten Verordnung wird geregelt, dass der
Botendienst der Apotheke vor Ort künftig nicht mehr nur in besonderen
Fällen, sondern jederzeit möglich ist. Die dazugehörige Beratung kann
auch telefonisch erfolgen. Die Anforderungen an den Transport
besonders temperaturempfindlicher Arzneimittel werden klarer
definiert. Für Privatpatienten darf künftig bei Rezepten gegen
preiswertere, wirkstoffgleiche Arzneimittel ausgetauscht werden. Ab
2020 wird der Notdienstzuschlag pro rezeptpflichtigem Arzneimittel
von 16 auf 21 Cent erhöht. Bei den dokumentationspflichtigen
Arzneimitteln (z.B. Betäubungsmittel) erhöht sich der Zuschlag auf
2,91 auf 4,26 Euro pro Abgabe.

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