Vorsicht, Falle! Mit diesen Verkaufstricks müssen Verbraucher in der Black Friday Woche rechnen (FOTO)

Vorsicht, Falle! Mit diesen Verkaufstricks müssen Verbraucher in der Black Friday Woche rechnen (FOTO), Berlin (ots) – 22. November 2019. Jetzt ist es soweit: Heute startet bei Amazon
die “Black Friday Woche” und mit ihr beginnen für Verbraucher stressige und für
Händler rosige Zeiten. Allein am Black Friday (29. November) möchten dieses Jahr
43,7 Prozent der Deutschen einkaufen und dabei im Schnitt 222,20 Euro ausgeben,
wie eine repräsentative Umfrage (https://www.presseportal.de/pm/111715/4429584)
zeigt. Dem Handelsverband Deutschland (HDE) zufolge, setzen Händler dann 3,1
Milliarden Euro um. Und damit möglichst viele Euro bei ihnen hängen bleiben,
greifen manche Händler tief in die Trickkiste. Das Verbraucherforum mydealz
erklärt die gängigsten Verkaufsmaschen und Fallstricke beim Online-Shopping.

1. Falsche Rabattangaben

An Tagen wie dem Black Friday und Cyber Monday überschlagen sich die
Rabattangaben. Manche Händler brüsten sich damit, ihren Kunden bis zu 80 Prozent
Rabatt einzuräumen. Wieder andere werben sogar mit bis zu 90 Prozent Rabatt.
Blind vertrauen sollten Verbraucher den Rabattangaben aber nicht. Kein Händler
hat etwas zu verschenken, manche tricksen aber. Entweder setzen sie den Preis
kurzfristig hoch, um anschließend mit einem scheinbar attraktiven Rabatt werben
zu können, oder sie berechnen den Rabatt gleich ausgehend vom deutlich über dem
Marktpreis liegenden Unverbindlichen Verkaufspreis (UVP). Vor dem Kauf empfiehlt
es sich deshalb in jedem Fall, die Preise mit Portalen wie Billiger.de, Geizhals
oder Idealo zu vergleichen. In den letzten fünf Jahren betrug die
durchschnittliche Ersparnis 38,9 Prozent, wie eine Analyse
(https://www.presseportal.de/pm/111715/4432924) des Verbraucherforums mydealz
ergeben hat.

2. Niedrige Preise – dank hoher Versandkosten

Auch wenn ein Produkt unschlagbar günstig ist, muss sich der Kauf noch lange
nicht lohnen. Einige Online-Shops subventionieren Preisnachlässe quer, indem sie
mit hohen Gebühren für den Versand arbeiten. Diese beinhalten dann neben dem
eigentlichen Porto wenigstens auch einen Teil des vorher eingeräumten Rabatts.
Betriebswirtschaftlich ergibt das Sinn. Für den Kunden kann es aber zum
Nullsummenspiel werden, wenn hohe Versandkosten den anfänglichen Preisvorteil
aufsaugen. Vor dem Kauf sollten Verbraucher die Versandkosten deshalb genau
unter die Lupe nehmen. Sie werden meistens im letzten Schritt der Bestellung
angezeigt.

3. Tickende Countdowns

Auf “Angebote des Tages” und “Blitzangebote” setzt Amazon auch dieses Jahr
wieder bei seiner “Black Friday Woche”, die seit dem 22. November und noch bis
zum 2. Dezember läuft. Diese Angebote gelten nur für einen Tag beziehungsweise
sogar nur für wenige Minuten und sollen Verbraucher dazu drängen, schnell
zuzuschlagen, bevor es zu spät ist. Für Amazon gilt dabei das gleiche wie für
andere Händler, die teilweise sogar mit auffällig platzierten Countdowns
arbeiten: Ruhe bewahren. Oft wiederholen sich Angebote und nicht selten bieten
Händler ein Produkt zum gleichen Preis an, weil sich die großen Internethändler
aneinander orientieren und ihre Preise automatisch von Algorithmen festlegen
lassen.

4. “Nur solange der Vorrat erreicht”

Den Effekt der “künstlichen Verknappung” erzeugen Händler auch auf anderem Wege.
Wenn ein Angebot nicht “nur für kurze Zeit” gilt, dann ist zumindest der Hinweis
“Nur solange der Vorrat reicht” gut sichtbar im Online-Shop platziert. Neben ihm
findet sich gelegentlich der altbekannte Countdown, der statt der verbleibenden
Zeit anzeigt, wie viele Produkte noch verfügbar sind. Auch durch diesen Trick
sollten sich Verbraucher nicht unter Druck setzen lassen. Erstens, weil Händler
wettbewerbsrechtlich gehalten sind, wenigstens für die ersten Stunden
ausreichend viele Produkte vorzuhalten. Und zweitens, weil kaum ein Angebot
einmalig ist.

5. Überlange Lieferzeiten

Viele Verbraucher nutzen die Rabattaktionen rund um den Black Friday, um
preiswert Weihnachtsgeschenke zu kaufen. Wer Heiligabend nicht mit leeren Händen
dastehen möchte, sollte vor dem Kauf aber einen genauen Blick auf die Lieferzeit
werfen. Gerade in der Vorweihnachtszeit kann es sein, dass Paketdienste
bestellte Produkte später zustellen als erwartet. Verbraucher sollten deshalb
darauf achten, dass Händler eine möglichst niedrige Bearbeitungs- und Lieferzeit
von einem bis maximal vier Tagen angeben. Fehlen Angaben zur Lieferzeit, sollten
Verbraucher lieber vom Kauf absehen. Dann könnte es sein, dass Händler die Ware
gar nicht vorrätig haben, sondern selber erst noch besorgen müssen.

6. Verkauf von Sondermodellen mit abgespeckten Funktionen

Wer Unterhaltungselektronik oder Haushaltsgeräte kaufen möchte, sollte genau
prüfen, welches Produkt er in den Warenkorb legt. Oft bringen Hersteller
verschiedene Varianten ihres Produkts auf den Markt und nicht selten
unterscheiden sie sich in ihren Funktionen. Mal hat die Waschmaschine
beispielsweise eine Zeitschaltfunktion und mal nicht. Und auch in Notebooks muss
nicht zwangsläufig die gleiche Grafikkarte verbaut sein, nur weil sich die
Produktnamen ähneln. Um nachher nicht enttäuscht zu sein, sollten Verbraucher
deshalb einen genauen Blick auf die Seriennummer werfen.

7. Hohe Kosten bei Retouren

Verbrauchern, die online oder am Telefon bestellen, steht das Recht zu,
innerhalb von vierzehn Tagen vom Kauf zurückzutreten. Haben sie die Ware bereits
erhalten, sind sie verpflichtet, diese zurückzuschicken. Wer die Kosten trägt,
ist aber von Händler zu Händler verschieden. Der Gesetzgeber sieht den
Verbraucher in der Pflicht. Manche Händler sind aber so kulant, das Porto zu
übernehmen. Informationen finden sich in der Widerrufsbelehrung. Muss der
Verbraucher die Kosten für den Rückversand tragen, sollte er gerade bei
sperrigen Produkten lieber vom Kauf absehen. Wer Weihnachtsgeschenke kauft,
sollte zudem darauf achten, dass der Händler oder Hersteller auch beim Umtausch
möglichst kulant ist und ein Umtauschrecht bis nach Weihnachten gewährt.

8. Verzögerte Rückzahlung bei Widerruf oder Umtausch

Auch wenn Händler oder Hersteller die Kosten für den Rückversand im Fall eines
Widerrufs oder Umtauschs übernehmen, heißt das nicht, dass sie ihren Kunden ihr
Geld auch zeitnah erstatten. Manche Unternehmen erstatten den Kaufbetrag erst
einige Wochen, nachdem der Kunde ihnen die Ware zurückgeschickt hat. Das Recht
erhalten sie durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und der
Widerrufsbelehrung, denen Verbraucher beim Kauf zustimmen müssen. Wer nicht
unnötig lange auf sein Geld warten möchte, sollte beide Vertragsbestandteile
aufmerksam lesen.

9. Phishing

Mit verschiedenen Tricks versuchen Cyber-Kriminelle im Weihnachtsgeschäft an die
Zahlungsdaten ihrer Opfer zu kommen. Beim Phishing senden sie Mails an
Verbraucher und versuchen sie auf Internetseiten zu locken, die denen bekannter
Online-Shops nachempfunden sind. Um nicht in ihre Falle zu tappen, sollten
Verbraucher besonders vorsichtig sein. Anhänge von E-Mails sollten sie möglichst
nicht öffnen und Links nur dann folgen, wenn sie vorher geprüft haben, dass die
E-Mail-Adresse auch wirklich die des angegebenen Absenders ist. Auch bei
Internetseiten sollten sie genau die Adresse prüfen, bevor sie ihre Daten
eingeben. Zudem sollte sie darauf achten, dass die Verbindung verschlüsselt ist.
Hierüber informiert ein “https” zu Beginn der Internetadresse sowie bei manchen
Browsern ein kleines geschlossenes Bügelschloss in der Adresszeile.

10. Pharming

Auch das Pharming ist ein beliebter Trick von Cyber-Kriminellen. Genauso wie
beim Phishing sollen Verbraucher beim Pharming auf eine scheinbar echte
Internetseite gelotst und dazu gebracht werden, dort ihre persönlichen Daten
anzugeben. Die Art, wie Verbraucher hierhin gelotst werden, ist aber besonders
perfide. Cyber-Kriminille manipulieren die Internetseite, die sie kopieren
möchten, sodass Verbraucher automatisch zur gefälschten Seite umgeleitet werden.
Statt beim eigentlich von ihnen aufgerufenen Online-Shop landen sie also bei
einer täuschend echt aussehenden Kopie. Auch deshalb empfiehlt es sich, vor der
Eingabe von Daten die Internetadresse genau zu prüfen und sicherzugehen, dass
die Verbindung verschlüsselt ist.

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Über mydealz (www.mydealz.de):

mydealz wurde im April 2007 von Fabian Spielberger als Blog gegründet und ist
heute mit 50,9 Millionen Kontakten pro Monat die größte
Social-Shopping-Plattform. 6,7 Millionen Konsumenten (Unique User) nutzen
mydealz jeden Monat, um Angebote einzustellen, zu diskutieren und zu bewerten
und so Produkte zu den besten Konditionen am Markt zu finden. Seit 2014 ist
mydealz Teil der Pepper.com-Gruppe, die als weltweit größte Shopping-Community
neben Deutschland auch in Brasilien, Frankreich, Großbritannien, Indien, Mexiko,
den Niederlanden, Österreich, Polen, Russland und Spanien betreibt. Monatliche
nutzen 25 Millionen Verbraucher die zwölf Pepper-Plattformen, um sich über
aktuelle Angebote auszutauschen und 12.000 Kaufentscheidungen pro Minute zu
treffen.

Eine kurze Bitte zum Schluss

Wir freuen uns immer sehr, wenn die von uns geteilten Informationen auch für Sie
relevant sind, möchten Sie jedoch höflich bitten, auf die richtige Schreibweise
unseres Namens zu achten. Schreibweisen wie “myDealz” oder “MyDealz” sind
veraltet. Wir selber schreiben unseren Namen seit mehreren Monaten komplett in
Kleinbuchstaben: “mydealz”. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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