Ex-Leiterin der Bremer Bamf-Außenstelle wirft ihren Vorgesetzten “Bestrafung” und “Racheakt” vor (FOTO)

Ex-Leiterin der Bremer Bamf-Außenstelle wirft ihren Vorgesetzten “Bestrafung” und “Racheakt” vor (FOTO)Hamburg (ots) –

Die ehemalige Leiterin der Bremer Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf), Josefa Schmid, erhebt schwere Vorwürfe gegen die eigene Behörde. Im Mai hatte die Nürnberger Bamf-Zentrale die Regierungsdirektorin aus Bremen abgezogen und in die Außenstelle im bayerischen Deggendorf versetzt. Laut Schmid geschah dies “willkürlich”. Das berichtet die Wochenzeitung DIE ZEIT in ihrer aktuellen Ausgabe.

Schmid hat gegen ihre Versetzung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Bremen eingereicht, ihren Einspruch begründete sie schriftlich. Die 21-seitige Beschwerde samt über 100 Seiten Anlagen liegt der ZEIT vor. Darin erhebt Schmid den Vorwurf, ihre Versetzung sei eine “Bestrafung” und habe den “Charakter eines Racheakts”.

Schmid, die im Januar kommissarisch die Leitung der Bamf-Außenstelle in Bremen übernahm, hatte im April in einem Bericht den Verdacht massenhafter missbräuchlicher Asylanträge in Bremen geäußert: von 3.332 Verdachtsfällen zwischen 2016 und 2017 war die Rede. Schmid beschuldigte das Bamf der Untätigkeit angesichts dieser Vorfälle und äußerte den Verdacht, die Nürnberger Zentrale könne selbst “verstrickt sein”. Im Februar war Schmid für ihre Arbeit in Bremen noch ein “dickes Lob” erteilt worden. Im Mai wurde die Juristin überraschend und aus “Fürsorge” abgezogen.

Dem Bamf sei es mitnichten um “Fürsorge” gegangen, heißt es in Schmids Beschwerdeschrift. Allein die “Sorge um den Ruf des Amtes” und darum “dass die Geschichte … nicht an die Öffentlichkeit kommen” dürfe, hätten zu ihrer Versetzung geführt.

In einer eidesstattlichen Versicherung erklärt Josefa Schmid, dass ihr ein hoher Bamf-Mitarbeiter aus Nürnberg gedroht habe: “Wenn noch ein weiterer Bericht über Sie im Zusammenhang mit dem Bremer Asylskandal veröffentlicht wird, werden Sie abgezogen.” Dies sei mit dem Bundesinnenministerium so vereinbart.

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