
Die Artnet AG hat falsche oder falsche Abschreibungen für immaterielle Vermögenswerte durchgeführt, die noch nicht bereit waren.
Darüber hinaus gibt die ArtNet AG in der Bindung der Gruppe fest, dass der erreichbare Wert der Entwicklungskosten mindestens einmal im Geschäftsjahr einem Reduzierungstest unterzogen wurde, vorausgesetzt, dass das Vermögenswert noch nicht verwendet wird, obwohl dies nicht für alle Entwicklungsprojekte gilt.
Die Rechtsgrundlage von Bafin
Bafin war für die Überwachung von Unternehmen verantwortlich, die ab dem 1. Januar 2022 nur für die Überwachung der Bilanzen auf dem Kapitalmarkt orientiert wurden. Die rechtliche Grundlage dafür ist Abschnitt 16 der Unterabschnitt 1 des Gesetzes über den Handel mit Wertpapieren (WPHG).
Bafin überprüft im Bilanzkontrollverfahren den Jahresabschluss oder den Finanzabschluss und die zugehörigen Verwaltungsberichte (Gruppe). Wenn es die Fehler darin bestimmt, veröffentlicht er sie. Diese Transparenz soll das Vertrauen der Anleger stärken. Die Grundlage der Ankündigung ist § 109 Absatz 2 WPHG.