
Das Bundesbüro hat heute über den Gesetzentwurf für ein fiskalisches Investitionsgeschäft am Standort Deutschland entschieden. Dieser Schritt zielt darauf ab, Deutschland wieder auf einen Wachstumskurs zu bringen.
Der Gesetzentwurf sieht in Kürze steuerliche Änderungen vor, um die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu stärken. Durch verbesserte Rahmenbedingungen werden wichtige Anreize geschaffen, um Standort- und Investitionsentscheidungen zu unterstützen.
Bundesminister für Finanzen und Vizekanzler Lars Klingbeil:
«Wir setzen jetzt Impulse für das Wirtschaftswachstum. Unser Ziel ist es, Arbeitsplätze zu schaffen und Deutschland auf den Pfad des Wachstums zurückzuführen. Bereits nach vier Wochen im Amt präsentieren wir die ersten wichtigen Reformen, um eine neue wirtschaftliche Dynamik zu entfachen. Dies gibt der Wirtschaft die dringend benötigte Planungssicherheit und schafft starke Anreize für Investitionen. Ein Booster für E-Mobilität und Forschung.» – –
Weitere Details:
1. Investitions-Booster durch 30 Prozent Abschreibungen
Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, alle Unternehmen gleichermaßen zu unterstützen und zu entlasten. Durch die Ausweitung der degressiven Abschreibung für mobile Vermögenswerte von Anlagevermögen wird die Transformation der Wirtschaft beschleunigt. Dies gewährleistet eine schnelle und umfassende Abschreibung.
Die degressive Abschreibung beträgt 30 Prozent und gilt für Investitionen zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 1. Januar 2028.
2. Schrittweise Senkung der Körperschaftssteuer auf 10% bis 2028
Die Körperschaftssteuer wird signifikant reduziert. Um die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen international zu stärken, wird der aktuelle Gewinnsteuersatz bis 2028 von 15 % auf 10 % gesenkt.
Ab 2032 wird die Gesamtfiskalbelastung für Unternehmen auf fast 25 % statt fast 30 % sinken. Dies sendet ein wichtiges Signal auf internationaler Ebene aus.
3. Förderung der Elektromobilität
Die Finanzierung und Förderung der Elektromobilität wird mit dem Gesetzentwurf ausgeweitet. Der Investitions-Booster für die Elektromobilität wird durch eine degressive Abschreibung für kürzlich erworbene Elektrofahrzeuge zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 1. Januar 2028 abgeschlossen. Die Abschreibung beginnt bei 75 %, so dass alle Unternehmen, einschließlich kleiner und mittelgroßer, davon profitieren. Die Abschreibungsdauer von 6 Jahren entspricht der üblichen Nutzungsdauer.
Die Bewertungsbasis für Elektrofahrzeuge wird von 70.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben.
4. Investitionsausschuss für Forschung
Um Investitionen in Forschung zu fördern, wird die Bewertungsbasis im Bereich Forschung signifikant erhöht und die förderfähigen Ausgaben verlängert.
Die Obergrenze der Bewertungsbasis für die Fiskalforschungszulage wird zwischen 2026 und 2030 von 10 Millionen Euro auf 12 Millionen Euro erhöht.
Um die förderfähigen Ausgaben zu erleichtern, werden häufige und Betriebskosten durch eine 20%ige Reduzierung berücksichtigt. Dies vereinfacht den Prozess erheblich.