
Finanzielle Aufsicht Bafin warnt vor den Angeboten der Aza Bank mit angeblichem Oedheim-Geschäft. Es besteht der Verdacht, dass unbekannte Betreiber auf der Website Aza-bank.com ohne Erlaubnis Bank-, Finanz- und Wertpapier- sowie Zahlungsdienstleistungen anbieten.
Wer in Deutschland Bankgeschäft, Finanztransaktionen oder Wertpapier- oder Zahlungsdienstleistungen anbietet, benötigt die Genehmigung der Bafin. Einige Unternehmen bieten jedoch solche Dienstleistungen ohne die erforderliche Genehmigung an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der Bafin genehmigt ist, finden Sie in der Datenbank des Unternehmens.
Informationen über die Bafin basieren auf § 37 ABS. 4 Bankgesetz, § 8 ABS. 7 des Gesetzes zur Aufsicht von Zahlungsdiensten.
Das solltest du wissen!
Die Bafin, das Bundeskriminalitätspolizei und das staatliche kriminelle Polizeibüro empfehlen den Verbrauchern, Internetinvestitionen äußerst aufmerksam zu prüfen und im Voraus zu untersuchen, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
Daher wurde der Podcast «Vorsicht war es der» von der Bafin für den Schutz der Verbraucher ins Leben gerufen. Dort können Sie lernen, sich vor Betrugsmaschen zu schützen.