
Finanzielle Aufsicht Bafin warnt vor Angeboten auf Websites Daxprime.com und Gewinner.de. Dort bietet Dax Limited, Epsom, im Vereinigten Königreich, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowertdienste ohne Erlaubnis von Bafin.
Die beiden Websites sind vollständig identisch. Laut verfügbarer Informationen war der Betreiber in der Vergangenheit vorübergehend inaktiv und für die Website Daxprime.eu verantwortlich. Die Registrierung der Dax Limited Company im britischen Unternehmensregister («Companies House») ist zumindest zweifelhaft und könnte auf Identitätsdiebstahl hinweisen.
Bei einer Recherche im Internet wurde auch die Website Axppay.com beobachtet, die Ähnlichkeiten mit Daxprime.com und Gewinner.de aufweist. Als Kontaktoption auf der Website Axppay.com wurde unter anderem eine Berliner Adresse angegeben. Der Betreiber von Axppay.com verfügt ebenfalls nicht über die erforderlichen Genehmigungen für Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte.
Unternehmen, die Finanz- oder Kryptowertdienste in Deutschland anbieten, sollten über die entsprechende Genehmigung von Bafin verfügen. Einige Unternehmen bieten jedoch diese Dienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis an. Um festzustellen, ob ein bestimmtes Unternehmen von Bafin genehmigt ist, können Sie die Unternehmensdatenbank konsultieren.
Informationen über Bafin basieren auf dem Kreditgesetz 4 gemäß § 37, § 10 Absatz 7 des Gesetzes zur Aufsicht über den Kryptomarkt.
Das solltest du wissen!
Bafin, das Bundeskriminalamt und das Bundeskriminalpolizeiamt raten Verbrauchern dringend, Internetinvestitionen sorgfältig zu prüfen und im Voraus zu recherchieren, um Betrugsversuche frühzeitig zu erkennen.
Zu diesem Zweck bietet der Podcast «Vorsicht vor Betrug» von Bafin Verbraucherschutz wertvolle Tipps, um sich vor Betrugsfällen zu schützen.