
Wer in Deutschland Finanz- und Wertsachendienste oder Kryptowertdienste erbringt, unterliegt der Bafin. Einige Unternehmen bieten diese Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Genehmigung an. Um herauszufinden, ob ein Unternehmen von der Bafin genehmigt ist, können Sie die Unternehmensdatenbank konsultieren.
Die Informationen über die Bafin basieren auf § 37 Absatz 4 des Kreditgesetzes und § 10 Absatz 7 des Gesetzes über die Überwachung von Kryptowerten.
Wichtig zu wissen!
Die Bafin, das Bundeskriminalamt und das Bundeskriminalpolizeiamt empfehlen Verbrauchern, Internetinvestitionen äußerst aufmerksam zu prüfen und im Voraus zu untersuchen, um Betrugsversuche frühzeitig zu erkennen.
Deshalb gibt es den Podcast «Vorsicht Verbraucherschutz» von der Bafin. Dort erfahren Sie, wie Sie sich vor Betrugsversuchen schützen können.