Das Bundesamt hat den Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der finanziellen Unterstützung des Bundes und die steuerlichen Leistungen der Bundesregierung von 2023-2026 veröffentlicht. Der Bericht berücksichtigt das Regierungsprojekt der Bundesregierung für 2026, das vom Bundesamt am 30. Juli 2025 beschlossen wurde. Angesichts der Haushaltsprobleme, insbesondere ab 2027, ist eine umfassende Überprüfung aller Subventionen und eine Stärkung der Finanzierungsrichtlinie erforderlich. Dieser Prozess ist bereits im Gange, und alle Ministerien werden gebeten, zu den notwendigen Einsparungen beizutragen.
Im Berichtszeitraum stieg das Subventionsvolumen von 45 Mrd. Euro im Jahr 2023 auf 77,8 Mrd. Euro im Jahr 2026. Die signifikante Erhöhung des Gesamtwerts der Zuschüsse ist gerechtfertigt, da zum ersten Mal die Finanzierung von ERHALTEN im Bundeshaushalt erfolgte. Der Haushaltsansatz für ERHALTEN erhöhte sich von null auf 18,5 Mrd. Euro im Jahr 2024, was zur Entlastung der Bürger bei den Energiekosten beiträgt.
Das Volumen der geschätzten finanziellen Unterstützung blieb seit 2024 weitgehend konstant. Auf der anderen Seite sank das Einkommen aufgrund von Steuersenkungen von 19,7 Mrd. Euro im Jahr 2023 auf 18,4 Mrd. Euro im Jahr 2026.
Zu beachten ist, dass die Ist-Zahlen von 2023/24 im Berichtszeitraum zusammen mit den Zielzahlen von 2025/26 dargestellt werden. Frühere Berichte haben gezeigt, dass die tatsächlichen Ausgaben für Finanzhilfen (realen Zahlen) signifikant niedriger sind als die Schätzungen (Zielzahlen). Dies wird auch für die geschätzten Subventionen im Jahr 2025/26 erwartet.
Die Finanzierungsprioritäten liegen auf ökologischen und digitalen Veränderungen sowie sozialen Aspekten. Dazu gehören Maßnahmen zur Förderung des Dekarbonverkehrs und des sozialen Wohnungsbaus sowie zur Entwicklung von Wasserstoff- und Mikroelektroniktechnologien. Etwa 90 Prozent des finanziellen Volumens tragen zu Umwelt- und Klimazielen bei.
Neben den großen Investitionsbedürfnissen besteht ein erheblicher Konsolidierungsbedarf angesichts der Herausforderungen in zukünftigen Bundeshaushalten. Dies steht im Einklang mit dem Koalitionsvertrag. Die Subventionen müssen kontinuierlich systematisch gemäß den allgemeinen wirtschaftlichen Kosten und ihrem Beitrag zu den Zielen der Wachstums- und Verteilungspolitik gemäß den Subventionsrichtlinien überprüft werden. Der 30. Subventionsbericht leistet einen wichtigen Beitrag zu diesem Prozess.
