Die Finanzaufsicht Bafin hat in ihrer neuen Broschüre erläutert, wie sie das Konzept des öffentlichen Angebots gemäß der Prospektverordnung in ihrer Verwaltungspraxis interpretiert. Diese Anleitung richtet sich speziell an Wertpapierlieferanten.
Im neuen Bafin-Kurs werden unter anderem folgende Punkte erklärt:
- Wer gilt als Lieferant und wer gehört zur Gruppe der öffentlichen Empfänger,
- Unter welchen Bedingungen eine Nachricht als ausreichend informativ gemäß der Verordnung (EU) 2019/980 gilt,
- Wann das öffentliche Angebot beginnt und endet.
Der Leitfaden enthält Informationen zu praktischen Aspekten, wie beispielsweise die allgemeine Vorstellung eines Lieferprozesses als gegenseitiges Ereignis. Es wird darauf hingewiesen, dass die wesentlichen Merkmale des öffentlichen Angebots nicht gleichzeitig vorliegen sollten. Zudem werden Informationen zu öffentlichen Angeboten bei kollektiven Entscheidungen bereitgestellt. Dies betrifft die Frage, unter welchen Bedingungen ein öffentliches Angebot beispielsweise im Rahmen einer Unternehmensentscheidung vorhanden ist.
