
Die Finanzaufsicht Bafin warnt vor Festgeldangeboten und Tagesgeldangeboten von E-Mail-Adressinformationen an Mitarbeiter-Online(.)Com. Möglicherweise gibt es auch andere Namen mit der Ableitung „Rosinen“-Online(.)Com, die verwendet werden. Diese Warnung basiert auf den Ergebnissen der Bafin über Identitätsdiebstahl.
Unternehmen, die Bank-, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbieten, benötigen eine Erlaubnis der Bafin. Einige Unternehmen bieten jedoch solche Dienste ohne die erforderliche Genehmigung an. Informationen darüber, ob ein Unternehmen von der Bafin abgedeckt ist, finden Sie in der Datenbank des Unternehmens.
Die Grundlage für diese Informationen über die Bafin ist § 37 Abs. 4 KWG.
Das sollten Sie wissen!
Bafin, Bundeskriminalamt und Landeskriminalämter raten Verbrauchern generell dazu, bei der Geldanlage im Internet äußerste Vorsicht walten zu lassen und gründliche Nachforschungen anzustellen, um den Betrugsversuch rechtzeitig zu erkennen.
In der Rubrik „Erkennung von Finanzbetrug“ finden Sie aktuelle Warnungen der Bafin vor illegal agierenden Unternehmen und erfahren, wie Sie sich vor weiteren Betrügereien auf dem Finanzmarkt schützen können.