Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen und Krypto-Asset-Dienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) angeboten werden. Es gibt jedoch einige Unternehmen, die solche Dienstleistungen ohne die erforderliche Genehmigung anbieten. Um herauszufinden, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin abgedeckt ist, können Sie die Datenbank des Unternehmens konsultieren.
Die Informationen der BaFin basieren auf § 37 Abs. 4 des Kreditwesengesetzes.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Staatsanwaltschaften raten Verbrauchern grundsätzlich dazu, bei der Geldanlage im Internet äußerst vorsichtig zu sein und sich vorher gründlich zu informieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
In der Folge «Vorsicht Betrug» des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie außerdem, wie Sie sich vor Betrug am Finanzmarkt schützen können.
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