Der entscheidende Faktor bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ist das Risiko. Die Maßnahmen, die Finanzunternehmen ergreifen und die Sorgfaltspflichten, die sie erfüllen müssen, hängen vom individuellen Risiko des jeweiligen Instituts ab. Die Risikolandschaft unterliegt ständigen Veränderungen, insbesondere im Hinblick auf die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Dies erschwert es erheblich, diese Risiken zu kontrollieren und zu minimieren.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erwartet von Unternehmen im Finanzsektor, dass sie ihre Geldwäscherisiken erfassen, bewerten und kontinuierlich mindern. Eine einmalige Analyse reicht nicht aus, da sich die Bedrohungssituation ständig verändert: Der Zahlungsverkehr wird immer fragmentierter, das Kryptogeschäft entwickelt sich fortlaufend und die Risiken durch risikoreiche Umgehungsgeschäfte, insbesondere in Bezug auf Hochrisikostaaten und Sanktionen, nehmen zu. Eine fortlaufende Erfassung und Minderung der Risiken ist unerlässlich.
Die aufsichtsrechtliche Praxis zeigt, dass auch bei kleinen Instituten nicht automatisch von einem geringen Risiko ausgegangen werden kann, Opfer von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu werden. Selbst wenn eine Bank klein ist, muss sie ihre Präventionsmaßnahmen anpassen, wenn beispielsweise ein hohes Geldwäscherisiko besteht. Es wird eine individuelle, maßgeschneiderte Kalibrierung der Präventionssysteme angestrebt.
Diese Kalibrierung scheitert jedoch, wenn Unternehmen die Risiken nicht erkennen und die Geschäftsmodelle ihrer Kunden nicht verstehen. Ein Mangel an Wissen in diesem Bereich ist gefährlich und für die BaFin inakzeptabel. Nur wer seine Kunden kennt, ihre Geschäftsmodelle versteht und ihre Transaktionen nachvollziehen kann, ist in der Lage, Risiken zu identifizieren. Beispielsweise, wenn ein Kunde Strafen vermeiden möchte.
Den vollständigen Vortrag von Birgit Rodolphe auf der 7. Tagung „Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung“ finden Sie hier.
