Die Finanzaufsicht BaFin und die Sohn haben eine überarbeitete Version des Leitfadens veröffentlicht. Dieser wurde durch Rückmeldungen aus der Privatwirtschaft aktualisiert und um praktische Anwendungsbeispiele erweitert. Ziel des Leitfadens ist es, Verpflichteten bei der Meldung verdächtiger Aktivitäten zu unterstützen.
Ein Anzeigepflicht besteht, wenn Sachverhalte im Zusammenhang mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung gemäß § 43 Abs. 1 des Geldwäschegesetzes vorliegen (AMLA). Der Leitfaden soll dazu beitragen, die Begriffe „Unmittelbarkeit“ und „Vollständigkeit“ einer SAR besser zu definieren.
Der Leitfaden ergänzt frühere Veröffentlichungen der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Abteilung für Finanzinformationen – Sohn) und der BaFin. Er basiert auf den Gestaltungs- und Anwendungsrichtlinien (Nicht) im Rahmen des AMLA der BaFin sowie den allgemeinen Offenlegungspflichten im Finanzsektor der Sohn.
Falls Unsicherheiten in Bezug auf die Erfüllung der Meldepflichten gemäß § 43 Abs. 1 Satz 1 des AMLA bestehen und die Voraussetzungen erfüllt sind, ist das Institut im Zweifelsfall zur Abgabe einer Verdachtsanzeige verpflichtet. Dies wird in den Nicht im Allgemeinen unter 10,3 geregelt.
Die Pflicht zur Meldung von Verdachtsfällen ist von entscheidender Bedeutung im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und zählt zu den Hauptaufgaben des AMLA. Ein Verstoß gegen diese Pflicht kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
