Der Betreiber von Websites firmiert unter dem Namen Trodu, ohne Angabe einer Rechtsform. Er behauptet, seinen Sitz in London, Großbritannien, zu haben.
Jeder in Deutschland, der finanziell in der Lage ist oder Das Anbieten von Wertpapierdienstleistungen oder Krypto-Asset-Dienstleistungen erfordert eine Genehmigung BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienste jedoch ohne die erforderliche Genehmigung an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen abgedeckt ist BaFin finden Sie in der Datenbank des Unternehmens.
Die Informationen von BaFin gemäß § 37 Abs. 4 KWG, § 10 Abs. 7 Kryptomarktaufsichtsgesetz.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Staatsanwaltschaften raten Verbrauchern grundsätzlich dazu, bei der Geldanlage im Internet äußerst vorsichtig zu sein und sich vorher gründlich zu informieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
In der Folge „Vorsicht Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie außerdem, wie Sie sich vor Betrug am Finanzmarkt schützen können.
