Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten in WhatsApp-Gruppen wie „Point72 Investor Group361“. Es besteht der Verdacht, dass unbekannte Betreiber dort unerlaubt Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten. Operatoren werden nicht von BaFin beaufsichtigt und stehen in keiner Verbindung zum konzessionierten Institut DZ-Bank. Dabei handelt es sich um einen Identitätsmissbrauch zum Nachteil beider Unternehmen.
Aus vergleichbaren Fällen ist folgender beispielhafter Ablauf einer Unternehmensgründung bekannt geworden:
– In sozialen Netzwerken werden Werbeanzeigen geschaltet, die beispielsweise kostenlose Aktienempfehlungen oder Informationen zum Aktienhandel bieten. Namhafte Wirtschaftsexperten sowie autorisierte Institute werden für die Werbung herangezogen. Interessierte Investoren werden gebeten, die Anzeigenersteller über den Messaging-Dienst WhatsApp oder Telegram zu kontaktieren und eine WhatsApp-Nachricht zu senden oder der Telegram-Gruppe beizutreten.
– Ein vermeintlicher Wirtschaftsexperte teilt sein Wissen zu Finanzthemen in Telegram-Gruppen. In Seminaren oder Unterrichtsstunden werden Informationen über vermeintlich gewinnbringende Anlagemuster weitergegeben und Empfehlungen zum Kauf bestimmter Aktien ausgesprochen.
– Gruppeninitiatoren versuchen über mehrere Wochen hinweg Vertrauen aufzubauen und stellen dann meist ein innovatives System der Finanzanlage vor, mit dem erhebliche Gewinne erzielt werden können. Teilweise wird mit einem eigenen Krypto-Token geworben.
– Die Gruppenmitglieder werden gebeten, an täglichen Marketingkampagnen teilzunehmen, um Krypto- oder Sachwerte zu erhalten.
– Interessierte Anleger werden aufgefordert, sich an eine externe Online-Handelsbörse zu wenden, um verschiedene Finanzprodukte zu handeln, die von den Gruppeninitiatoren empfohlen wurden. Ein eingeschränkter Zugang zu diesen Handelsplattformen ist häufig der Fall.
– Einzahlungen sind in der Regel über ein ausländisches Konto oder in Form von Krypto-Assets möglich.
– Mit fortschreitender Situation steigt der Druck auf die Anleger, weitere Einlagen zu tätigen. Manchmal sind Zahlungen unter Auflagen oder gar nicht mehr möglich.
– Die Erreichbarkeit der Websites, auf denen die Handelsplattform aufgerufen werden kann, ändert sich häufig.
Jeder in Deutschland, der finanziell in der Lage ist, das Anbieten von Wertpapierdienstleistungen oder Krypto-Asset-Dienstleistungen erfordert eine Genehmigung von BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienste jedoch ohne die erforderliche Genehmigung an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von BaFin abgedeckt ist, finden Sie in der Datenbank des Unternehmens.
Die Informationen von BaFin richten sich nach § 37 Abs. 4 des Kreditwesengesetzes.
Das sollten Sie wissen!
BaFin, Bundeskriminalamt und Staatsanwaltschaften raten Verbrauchern grundsätzlich dazu, bei der Geldanlage im Internet äußerst vorsichtig zu sein und sich vorher gründlich zu informieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
In der Rubrik „Finanzbetrug erkennen“ finden Sie aktuelle Warnungen der BaFin vor illegal agierenden Unternehmen und erfahren, wie Sie sich vor weiteren Betrügereien am Finanzmarkt schützen können.
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