Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen und Krypto-Asset-Dienstleistungen müssen in Deutschland gemäß § 37 Abs. 4 KWG nur mit Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Es kommt jedoch vor, dass einige Unternehmen solche Dienste ohne erforderliche Genehmigung anbieten. Um festzustellen, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, können Sie dies in der Unternehmensdatenbank überprüfen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Staatsanwaltschaften Verbrauchern dringend raten, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und sich gründlich zu informieren, um Betrugsversuche frühzeitig zu erkennen. In der BaFin-Verbraucherschutzpodcast-Folge «Vorsicht Betrug» erhalten Sie weitere Informationen darüber, wie Sie sich vor Betrug am Finanzmarkt schützen können.
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