Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor WhatsApp-Gruppen wie z.B. „S373 Robeco Kernmitgliedergruppe“, „M2 Robeco Wert Investing Circle“ und „999 Robeco Investment Strategy Center – Block Trading“, die angeblich von Mitarbeitern der in Frankfurt am Main ansässigen Robeco Deutschland, einer Tochtergesellschaft von Robeco Institutional. Vermögensverwaltung BV („Robeco“), erstellt wurden. In diesen WhatsApp-Gruppen werden Verbraucher dazu verleitet, Finanzprodukte über die App „RBC NL“ abzuwickeln. Es besteht der Verdacht, dass unbekannte Betreiber unerlaubt Bank- und Finanzdienstleistungen anbieten. Es besteht keine Verbindung zu Robeco, einem seiner verbundenen Unternehmen oder seinen Mitarbeitern. Robeco verkauft keine Finanzprodukte über WhatsApp-Gruppen oder andere soziale Kanäle. Hierbei handelt es sich um einen Identitätsmissbrauch zum Nachteil des Unternehmens.
Aus vergleichbaren Fällen ist folgender beispielhafter Ablauf einer Unternehmensgründung bekannt geworden:
– In sozialen Netzwerken werden Werbeanzeigen geschaltet, die beispielsweise kostenlose Aktienempfehlungen oder Informationen zum Aktienhandel bieten. Namhafte Wirtschaftsexperten sowie autorisierte Institute werden für die Werbung herangezogen. Interessierte Anleger werden gebeten, die Ersteller der Anzeigen über den WhatsApp-Nachrichtendienst zu kontaktieren und einer WhatsApp-Gruppe beizutreten.
– In diesen WhatsApp-Gruppen teilt ein vermeintlicher Wirtschaftsexperte, oft unterstützt von einem Assistenten, sein Wissen zu Finanzthemen. Es werden Informationen über vermeintlich gewinnbringende Anlagemuster weitergegeben und Empfehlungen zum Kauf bestimmter Aktien ausgesprochen.
– Die Gruppeninitiatoren versuchen über mehrere Wochen hinweg Vertrauen aufzubauen. Anschließend wird oft ein innovatives System der Finanzanlage vorgestellt, mit dem erhebliche Gewinne erzielt werden können. Teilweise wird auch mit einem eigenen Krypto-Token geworben, das vor dem Handel erworben werden kann.
– Im Rahmen von Marketingaktionen werden die Gruppenmitglieder gebeten, an täglichen Check-in-Aktionen und Gewinnspielen teilzunehmen, um Krypto- oder Sachwerte zu erhalten.
– Interessierte Anleger werden aufgefordert, sich bei einer externen Online-Handelsbörse, dem eigenen Handelsprogramm des Betreibers oder einer App zu registrieren, um die empfohlenen Finanzprodukte handeln zu können. Der Zugang zu diesen Handelsplattformen ist oft eingeschränkt.
– Manchmal wird die Probenutzung der Online-Handelsplattform oder -Anwendung gefördert, wobei die Initiatoren finanzielle Mittel zur Verfügung stellen. Zur Vertrauensbildung sind zunächst Testzahlungen kleinerer Beträge möglich.
– Einzahlungen sind in der Regel über ein ausländisches Konto oder die Zahlung in Form von Krypto-Assets möglich.
– Mit fortschreitender Situation steigt der Druck auf die Anleger, weitere Einlagen zu tätigen. Zahlungen sind unter Auflagen oder gar nicht mehr möglich.
– Die Erreichbarkeit der Websites, auf denen die Handelsplattform aufgerufen werden kann, ändert sich häufig.
Es ist wichtig zu beachten, dass Unternehmen, die in Deutschland Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbieten, eine Erlaubnis der BaFin benötigen. Einige Unternehmen bieten jedoch solche Dienste ohne die erforderliche Genehmigung an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Staatsanwaltschaften raten Verbrauchern dazu, bei der Geldanlage im Internet äußerst vorsichtig zu sein und sich vorher gründlich zu informieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
In der Rubrik „Finanzbetrug erkennen“ finden Sie aktuelle Warnungen der BaFin vor illegal agierenden Unternehmen und erfahren, wie Sie sich vor weiteren Betrügereien am Finanzmarkt schützen können.
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