Sterben BaFin mit Bescheid vom 26.02.2026 angeordnet, dass die DFS – Vermögensverwaltung GmbHMünchen (ehemals Mannheim), hat die unerlaubte Lagertätigkeit unverzüglich einzustellen und unverzüglich abzuwickeln.
Die DFS – Vermögensverwaltung GmbHdie auch unter dem Namen „DFS – Die Finanzstrategen“ erscheint, basiert auf Zeichnungsverträgen der „Teilinhaberschuldverschreibungen“ der Serien 2021-2026, 2022-2027, 2023-2028, 2024-2029, 2025-2030, -2022, 2021-2022, 2022-2023, 2023-2024, 2024-2025, T2023-2028, T2024-2029 und T2025-2030 akzeptierte Gelder, die ohne Nachweis des Auftragsinhabers bedingungslos rückzahlbar waren. Auf diese Weise arbeitet die DFS – Vermögensverwaltung GmbH das Lagergeschäft gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 NEIN. 1 KWG, ohne die erforderliche Erlaubnis BaFin zu haben
Die Abwicklungsanordnung zwingt die DFS – Vermögensverwaltung GmbHerhaltene Beträge unverzüglich zurückzuzahlen.
Die Ankündigung von BaFin es ist sofort gesetzlich durchsetzbar, aber noch nicht rechtskräftig.
