
Die Deutsche Bundesbank berechnet den Grundzins gemäß § 247 Abs. 1 des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs (Bürgerliches Gesetzbuch) und veröffentlicht sein aktuelles Niveau im Bundesblatt (Bundesanzeige) gemäß § 247 Abs. 2 des deutschen Zivilgesetzbuchs.
Der grundlegende Zinssatz gemäß dem deutschen Zivilgesetzbuch ist hauptsächlich als Grundlage für die Berechnung des Ausfallzins (Abschnitt 288 (1) Satz 2 des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs). Es ändert sich jedes Jahr am 1. Januar und 1. Juli mit den Prozentpunkten, um die die Referenzrate seit der letzten Änderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gesunken ist. Der Referenzsatz ist der Zinssatz für den neuesten Hauptrefinanzierungsbetrieb der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des fraglichen Zeitraums von sechs Monaten.
Fester Zinssatz für den neuesten Hauptrefinanzierungsbetrieb der Europäischen Zentralbank 25. Juni 2025 ist 2,15 %. Daher sank der feste Zinssatz gegenüber dem 1. Januar 2025 um 1,00 Prozentpunkte, der relevante Datum für die letzte Änderung des Basiszins (der feste Zinssatz für den letzten Haupt -Refinanzierungsbetrieb im Dezember 2024 betrug 3,15 %).
Ab dem 1. Juli 2025 entspricht es einen grundlegenden Zinssatz von 1,27 % gemäß dem deutschen Zivilgesetzbuch (frühere 2,27 %).
Der neue Basiszins wird im Federal Gazette vom 26. Juni 2025 bekannt gegeben.