Diese Versicherungen decken Risiken im Falle von Lösegeldforderungen ab, beispielsweise bei Entführungen, Cyberangriffen oder Produkterpressungen.
Dem Rundschreiben zufolge ist eine solche Versicherung nur dann zulässig, wenn sie nicht beworben wird, nicht mit anderen Versicherungsverträgen gebündelt wird und ihre Laufzeit ein Jahr nicht überschreitet. Darüber hinaus gelten weitere Bedingungen, auf die in verwiesen wird Detail Rundschreiben 01/2026 (Wille) wird empfangen.
Das Rundschreiben gilt ab 1. April 2026 und ersetzt Rundschreiben R 3/1998 (Wille) Bauchmuskeln.
Es richtet sich an Versicherungsunternehmen, die eine Rückkaufversicherung anbieten möchten. Sie gilt für alle Erstversicherer, die in Deutschland zur Schaden- und Unfallversicherung zugelassen sind, sowie für Versicherer aus anderen Mitglieds- und Vertragsstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums, die auf dem deutschen Markt tätig sind.
