Finanzaufsicht BaFin beabsichtigt, einen von der österreichischen Finanzmarktaufsicht angeordneten sektoralen Systemrisikopuffer (SyRB) für in Deutschland zugelassene Institute wechselseitig anzuwenden. Betroffen sind bestimmte gewerbliche Immobilienkredite in Österreich. Die Maßnahme sieht einen Kapitalpuffer von 1,0 Prozent vor, wenn die entsprechenden Risikopositionen in Österreich einen Schwellenwert von 100 Mio. Euro überschreiten.
Die Verordnung gilt für Institute auf konsolidierter, teilkonsolidierter und Einzelbasis, sofern das Volumen ihrer in Österreich ansässigen Teilrisikopositionen den festgelegten Schwellenwert erreicht.
Anhörung bis zum 4. Februar 2026
Bevor die Maßnahme umgesetzt wird, BaFin eine Anhörung. Dies ist in § 28 Abs. 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes geregelt (VwVfG) vor. Das Projekt der Maßnahme wurde erstellt von BaFin am 21. Januar 2026 auf Ihrem Homepage veröffentlicht. Meinungen werden eingeholt BaFin bis 4. Februar 2026 unter E–Post– Adresse SyRB@bafin.de.
