
Wie geht die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit vorverkauften Anrufsendern um? Werden dabei privilegierte Informationen übertragen? Dieser Verdacht wurde in zahlreichen Berichten geäußert, die die BaFin Ende 2023 erhalten hat. Es gab keine Anzeichen für Kursmanipulationen im Zusammenhang mit solchen Anrufen. Die BaFin hat den Verdacht untersucht und die Marktpraxis in Deutschland im Jahr 2024 überprüft. Nur gelegentlich gab es an den Tagen vor den Anrufen eine Preisausstellung über dem Durchschnitt. Die BaFin hat diese Fälle untersucht und festgestellt, dass es keine Anzeichen für eine nicht autorisierte Weitergabe von privilegierten Informationen gab.
Die BaFin hat im Jahr 2024 90 Unternehmen im DAX und MDAX befragt, wie sie mit vorverkauften Anrufen umgehen. 60 dieser Unternehmen haben geantwortet, was einer Rücklaufquote von 66,7 Prozent entspricht. Die Analyse der BaFin zu den erhaltenen Vorschlägen war eine Erfassungsübung, bei der die gemeinsame Marktpraxis in Deutschland untersucht wurde. Die Analyse erhebt keinen Anspruch darauf, wissenschaftlichen Standards zu genügen. Die Rücklaufquote von 66,7 Prozent erlaubt nur Schlussfolgerungen zur allgemeinen Marktsituation.
Um ein umfassendes Bild zu erhalten, hat die BaFin tatsächlich physische Treffen mit Analysten und Verbandsvertretern abgehalten. Diese Erkenntnisse werden jedoch in der Analyse nicht explizit dargestellt.
Gut zu wissen:Vorverkaufte Anrufe
Es handelt sich um Gespräche zwischen Emittenten und Analysten, bei denen Analysen, Prognosen und Empfehlungen für Kunden erstellt werden. Diese vorverkauften Anrufe finden unmittelbar vor der Ruhzeit statt, also vor der Veröffentlichung von Unternehmensergebnissen wie Jahres- oder Quartalsberichten, in denen der Emittent freiwillige oder kapitalmarktrelevante Informationen bereitstellt.
Vorverkaufte Anrufe in Deutschland verbreitet
Laut der Umfrage der BaFin haben 63,3 Prozent der 60 teilnehmenden Unternehmen vorverkaufte Anrufe getätigt. Diese Gespräche spielen insbesondere bei höheren Ausstellungen eine wichtige Rolle. 71,9 Prozent der DAX-Unternehmen gaben an, dass frühe Anrufe ein wesentlicher Bestandteil ihrer Kommunikation im Kapitalmarkt sind. Im MDAX nutzen weniger Unternehmen diese Möglichkeit (53,6 Prozent).
Die Sender liefern häufig vorverkaufte Anrufe, um die Analysten zu unterstützen. Diese Anrufe dienen dazu, einen korrekten Konsens zu fördern. Der Konsens bezieht sich auf eine Schätzung der Schlüsselzahlen, die sich aus den unterschiedlichen Prognosen der einzelnen Analysten ergeben. Über 90 Prozent der teilnehmenden Unternehmen gaben an, dass die frühen Anrufe Diskussionen umfassen.
Keine Anzeichen für illegale Offenlegung privilegierter Informationen
Vorverkaufte Anrufe waren mit hohen Preisreaktionen verbunden. Die Untersuchung der BaFin zeigt jedoch, dass dies in der Regel nicht der Fall ist. Etwa 70 Prozent der untersuchten vorverkauften Anrufe hatten unterdurchschnittliche Preisreaktionen. Es gab keine Anzeichen für erhöhte Preise oder Umsätze im Zusammenhang mit diesen Anrufen.
In einigen wenigen Fällen wurden nach vorverkauften Anrufen erhöhte Preisreaktionen festgestellt. Die BaFin hat diese Fälle untersucht und festgestellt, dass es keine Anzeichen dafür gab, dass die erhöhten Preisreaktionen durch eine nicht autorisierte Weitergabe privilegierter Informationen verursacht wurden.
Transparenz stärkt das Vertrauen
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority – ESMA) hat im Jahr 2024 «Good Practices» für vorverkaufte Anrufe veröffentlicht, um die Einhaltung durch Unternehmen sicherzustellen. Die BaFin begrüßt die Bemühungen der ESMA, das Bewusstsein zu schärfen und die geltenden gesetzlichen Anforderungen zu unterstreichen.
Die BaFin ermutigt Emittenten dazu, bei vorverkauften Anrufen so transparent wie möglich vorzugehen. Der Zweck besteht darin, die illegale Offenlegung privilegierter Informationen zu verhindern. Die Implementierung von vorverkauften Anrufen als Gruppenanruf mit einer breiten Teilnehmergruppe und die Ankündigung dieser Termine auf der Website des Emittenten können dazu beitragen.
Die BaFin betont, dass Lösungen mit einzigartigen Dimensionen bei frühen Anrufen weder praktisch noch angemessen sind. Eine angemessene Praxis sollte die spezifischen Umstände des Emittenten, wie die Abdeckung durch Analysten und die Unternehmensgröße, angemessen berücksichtigen.
Die BaFin hebt hervor, dass Emittenten, die versehentlich privilegierte Informationen bei frühen Anrufen preisgegeben haben, diese Informationen unverzüglich veröffentlichen müssen, um Transparenz zu gewährleisten. Personen, die unwissentlich privilegierte Informationen aus frühen Anrufen erhalten haben, sollten diese nicht weitergeben und keine Transaktionen auf Basis dieser Informationen durchführen (gemäß Artikel 14 der Verordnung über den Marktmissbrauch).
Die BaFin wird weiterhin Beweise für mögliche Verstöße gegen das Gesetz in Bezug auf frühe Anrufe sammeln und prüfen.