„Wir haben sie Mariska grundlegend überarbeitet. „Das Rundschreiben ist jetzt noch prinzipienorientierter und wir haben die Komplexität deutlich reduziert“, sagt Nikolas Speer, CEO von BaFin– Bankenaufsicht. Dadurch erweitert die Aufsichtsbehörde den Handlungsspielraum der Institute zur verhältnismäßigen Anwendung der Anforderungen.
BaFin und die Deutsche Bundesbank präzisierte und erweiterte die bisherigen Öffnungsklauseln, insbesondere für kleine und kleinste Institute. Die proportionale Abstufung der Regeln erfolgt künftig auf Basis einer transparenten Klassifizierung.
Es wird dann drei Größenklassen geben:
- sehr kleine Institute mit einer Bilanzsumme von bis zu einer Milliarde Euro,
- kleine Institutionen (Small and Non-Complex Institutions – SNCI) und
- andere weniger bedeutende Institute (weniger bedeutende Institute – LSIs).
Sonstige Voraussetzungen für den Einsatz von Öffnungsklauseln entfallen weitgehend.
Institute, die unter der direkten Aufsicht der Europäischen Zentralbank stehen (EZB) Stand (Bedeutende Institutionen – UND Websites), sind vom Anwendungsbereich ausgeschlossen Mariska herausgenommen
Mit dem 9 Mariska-Die Änderung legt auch neue Richtlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde fest (EBV) bis hin zum Risikomanagement. Auch hier verfolgt sie einen konsequent prinzipiellen Ansatz. Dies sind die Richtlinien für die Analyse von Umweltszenarien (EBV/GL/2025/04) und den internen Richtlinien Regierungsführung. Interne Richtlinien Regierungsführung sind derzeit nur als Beratungsversion verfügbar.
Kommentare zum Projekt vom 9 Mariska– Nehmen Sie den Roman BaFin und Deutsche Bundesbank bis 8. Mai 2026: postalisch – unter Verwendung des FA 204-Zusatzes für Bundesbank und Nein 54 für BaFin – oder durch E–Post an beratung-02-26@bafin.de und marisk@bundesbank.de mit dem Betreff „Beratung 02/2026“.
