Die Finanzaufsicht BaFin hat gegen die DLT Wertpapiere GmbH drei Bußgelder in Höhe von insgesamt 140.000 Euro verhängt. Der Grund für die Bußgelder waren Verstöße gegen das Geldwäschegesetz. Das Wertpapierinstitut hat keine ausreichenden internen Sicherheitsmaßnahmen für Unternehmen und Kunden geschaffen. Darüber hinaus hat es die Funktionsfähigkeit der Sicherheitsmaßnahmen nicht überwacht und die Sicherheitsmaßnahmen nicht regelmäßig und bei Bedarf aktualisiert.
Die Entscheidung ist ab dem 18. Februar 2026 rechtskräftig.
Zum Hintergrund
Gemäß § 6 Abs. 1 des Geldwäschegesetzes (AMLA) müssen Wertpapierinstitute interne Sicherheitsmaßnahmen zur Steuerung und Reduzierung der Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Form von Grundsätzen, Verfahren und Kontrollen schaffen. Auf diese Weise wollen die Institute verhindern, dass ihre Dienste dazu missbraucht werden, Gewinne aus Straftaten in den legalen Finanzkreislauf zu lenken. Darüber hinaus müssen Institute die Funktionsfähigkeit interner Sicherheitsmaßnahmen überwachen und diese regelmäßig und bei Bedarf aktualisieren.
Die DLT Wertpapiere GmbH hat es versäumt, seine Richtlinien, Verfahren und internen Kontrollen in Bezug auf seine Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden und sein Risikomanagement im Zeitraum vom 1. Mai 2022 bis zum 18. Februar 2025 angemessen zu gestalten und sie trotz der Notwendigkeit nicht zu aktualisieren. Darüber hinaus unterzog das Wertpapierinstitut seinen digitalisierten Kundenrisikobewertungsprozess keinen Kontrollmaßnahmen.
