Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Zum Hintergrund:
Wertpapierinstitute wie die Leonteq Securities (Europe) GmbH sind Verpflichtete im Sinne des Geldwäschegesetzes (GwG). Sie müssen geeignete Aufsichtsmaßnahmen ergreifen, um Verstöße gegen Ihre Pflichten aus dem Geldwäschegesetz zu verhindern.
Gemäß § 6 Abs. 1 GwG müssen Verpflichtete interne Sicherheitsmaßnahmen zur Steuerung und Reduzierung der Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Form von Grundsätzen, Verfahren und Kontrollen schaffen. Dazu gehören insbesondere Regelungen zur periodischen Überprüfung von Hochrisikokunden und zur Umsetzung einer Transaktionsüberwachung. Auf diese Weise sollen die Verpflichteten verhindern, dass ihre Dienste dazu missbraucht werden, Erträge aus Straftaten in den legalen Finanzkreislauf einzuschleusen. Darüber hinaus müssen die Verpflichteten die Funktionsfähigkeit der internen Sicherheitsmaßnahmen überwachen und diese gegebenenfalls aktualisieren.
Auch Unternehmen, die der Geldwäscheaufsicht unterliegen, müssen Sorgfaltspflichten einhalten. Diese Pflichten variieren je nach Tätigkeitsbereich des Instituts und der Risikoeinschätzung für den Kunden. Die bei der Erfüllung der Sorgfaltspflichten erhobenen Informationen müssen dokumentiert und aufbewahrt werden. Dies ist in § 8 GwG geregelt. Die Einhaltung dieser Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten dient der Dokumentation und Auskunftserteilung über die Geschäftstätigkeit eines Verpflichteten über einen definierten Zeitraum.
Die Leonteq Securities (Europe) GmbH hat bis mindestens Ende 2022 gegen ihre Aufsichtspflichten verstoßen und daher nicht über angemessene Verfahren und Prozesse zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verfügt. Darüber hinaus führte die Verletzung der Aufsichtspflicht zu Verstößen gegen die Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten. Diese Mängel führten unter anderem dazu, dass die Finanzaufsichtsbehörde BaFin im November 2023 die Leonteq Securities (Europe) GmbH dazu aufforderte, Mängel in ihren Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu beheben.
