Ein besonderer Fokus lag auf der Organisation des Kreditgeschäfts. Dadurch verstieß das Institut gegen die Vorgaben des § 25a Abs. 1 KWG.
Zusätzlich hat die BaFin die Agricultural Bank of China Limited Frankfurt Branch angewiesen, zusätzliches Kapital vorzuhalten, bis die organisatorischen Mängel behoben sind.
Die Bedeutung der richtigen Unternehmensorganisation
Die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation soll sicherstellen, dass Kreditinstitute die gesetzlichen Vorschriften einhalten und wirtschaftlich verantwortungsvoll handeln. Dies wird durch § 25a Absatz 1 des Kreditwesengesetzes (KWG) geregelt. Ein entscheidender Bestandteil einer korrekten Unternehmensorganisation ist ein effektives Risikomanagement, das die Risikotragfähigkeit von Kreditinstituten gewährleistet.
Dies bedeutet unter anderem, dass Kreditinstitute über eine effiziente Gesamtbanksteuerung und angemessene Risikokontrolle im Rahmen des Risikomanagements verfügen müssen. Dazu gehört auch, dass Institute ihre Risiken richtig identifizieren und überwachen sowie daraus die angemessenen Schlussfolgerungen ziehen.
Wenn die BaFin feststellt, dass die Geschäftsorganisation eines Instituts mangelhaft ist, müssen entsprechende Maßnahmen ergriffen werden. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet § 25a Absatz 2 Satz 2 des KWG. Die BaFin kann beispielsweise das betroffene Institut auffordern, die Mängel zu beheben. Es kann auch notwendig sein, zusätzliches Eigenkapital über die gesetzlichen Anforderungen hinaus vorzuhalten. Beides wurde in der Frankfurter Niederlassung der Agricultural Bank of China Limited umgesetzt.
Die getroffenen Maßnahmen sind verbindlich.
Auch die Veröffentlichung solcher Maßnahmen unterliegt klaren Regeln, die in § 60b Absatz 1 des KWG festgelegt sind.
