
Die Prüfung wurde gestartet, da noch Informationen über den Begriff für Anfragen gegen verbundene Unternehmen fehlen. In diesem Zusammenhang sollte die Bilanz mit dem Wert der Schulden bezeichnet werden, um mehr als ein Jahr ab dem Bilanzdatum auszugleichen.
Zusätzlich können Informationen über die erwartete Entwicklung im Zusammenführungsmanagementbericht unvollständig sein. Daher muss die Berichterstattung eine Bewertung und Erklärung der erwarteten wirtschaftlichen Situation des Unternehmens enthalten.
Rechtsgrundlage der Bafin
Wenn die Bafin spezifische Hinweise auf falsche Rechnungslegung erhält, muss sie eine Prüfung des betroffenen Unternehmens einleiten. Die rechtliche Grundlage hierfür ist das Gesetz über den Wertpapierhandel (§ 107 Absatz 1 des WPHG). Diese Prüfungen werden in der Regel von KI-Auditoren der Bafin durchgeführt.
Darüber hinaus sollte die Bafin auch Erstprüfungen durchführen, die von ihr initiiert wurden (§ 107 Absatz 1 Satz 5 WPHG). Weitere Informationen zu Meldungen im Rahmen der Bilanzsteuerung finden Sie in unserer Überwachungsbenachrichtigung.
Mit der Ankündigung der Prüfung schafft die Bafin Transparenz in der Bilanzsteuerung. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Buchführung falsch ist oder eine falsche Rechnungslegung festgestellt werden soll.
Nachdem die Prüfung der Bafin öffentlich bekannt gegeben wurde, wird sie die Öffentlichkeit über die Ergebnisse informieren (§ 109 Absatz 3 Satz 2 WPHG), unabhängig davon, ob Fehler festgestellt wurden oder nicht.