Die Finanzaufsicht BaFin hat ein Bußgeld von 750.000 Euro gegen MM Warburg & CO (AG & co.) KGaA verhängt. Der Grund für die Strafe war ein Verstoß gegen die europäische Eigenkapitalverordnung (CRR). Am 31. März 2023 schüttete das Unternehmen Zinsen auf die zusätzlichen Tier-1-Instrumente für das Geschäftsjahr 2022 aus, obwohl das ausschüttungsfähige Element für das Geschäftsjahr 2022 negativ war.
Die Entscheidung wird ab dem 12. November 2025 rechtskräftig.
Zum Hintergrund:
Eine Bank darf Ausschüttungen auf zusätzliches Kernkapital (Additional Tier 1 – AT1) nur vornehmen, wenn ihre Bilanz ausschüttungsfähige Posten aufweist. In Geschäftsjahren ohne Überschussgewinne oder mit negativen Handelsergebnissen muss daher auf AT1-Ausschüttungen verzichtet werden.
Dies ist in der Europäischen Eigenkapitalverordnung (CRR) festgelegt.
Diese Regelung dient dem Schutz der Kapitalbasis der Bank. Das AT1-Kapital soll Verluste ausgleichen und die Kapitalbasis darf nicht durch Ausschüttungen geschwächt werden.
MM Warburg & CO (AG & co.) KGaA hat dennoch Zinsen auf das AT1-Kapital ausgeschüttet und damit gegen diese Vorschrift verstoßen.
