
Finanzielle Aufsicht Bafin hat gegen Nexi Deutschland GmbH eine Geldstrafe von 30.000 Euro verhängt. Der Grund für die Geldbuße waren Mängel bei der Verhinderung von Geldwäsche, die gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (Zag) verstoßen.
Die Funktionalität der Nexi Deutschland GmbH gewährleistete nur in begrenztem Umfang die Überwachungsmaßnahmen. Es wurde nicht sichergestellt, dass verdächtige Transaktionen sofort auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung überprüft wurden.
Die Geldstrafe ist endgültig.
Auf dem Hintergrund:
§ 27 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 HS. 1 Zag regelt die organisatorischen Verpflichtungen der Institute, um angemessene Maßnahmen zur Einhaltung des Geldwäschegesetzes (GWG) zu gewährleisten. Dies beinhaltet ein IT-System. Der Hauptzweck dieses Systems ist es, zweifelhafte oder ungewöhnliche Transaktionen zu identifizieren, bei denen der Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung besteht. Anschließend müssen Berichte generiert werden, um die Fakten jeder Transaktion gemäß Abschnitt 43 Absatz 1 des GWG zu überprüfen und gegebenenfalls einen Verdachtsbericht einzureichen oder eine Strafanzeige zu erstatten.