Nach den Erkenntnissen der Finanzaufsichtsbehörde werden in WhatsApp-Gruppen wie M501 TacticalIvest Academy, H117 – Taktikinvest-Akademie und A06 TaktikInvest-Akademie gemeinsame Empfehlungen für den Kauf von Finanzinstrumenten und Kryptowährungen ausgesprochen. Diese sollen angeblich über Clearstream(.)xin, Clearstream(.)fashion sowie die Anwendungen ClearsPro und CSMKT handelbar sein. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass diese Angebote nicht von Clearstream-Unternehmen wie der Clearstream Europe AG oder der Clearstream Bankwesen SATTEL stammen. Clearstream führt keine Anwendungen für Privatkunden und bietet keine Handelskonten oder Finanzdienstleistungen für Privatanleger an. Es handelt sich hierbei um Identitätsmissbrauch, da unbekannte Betreiber Finanz-, Wertpapier- und Krypto-Asset-Dienstleistungen ohne Erlaubnis anbieten.
In Deutschland ist es erforderlich, dass jeder, der finanziell in der Lage ist, eine Genehmigung der BaFin für das Anbieten von Wertpapierdienstleistungen oder Krypto-Asset-Dienstleistungen erhält. Es gibt jedoch einige Unternehmen, die solche Dienste ohne die erforderliche Genehmigung anbieten. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin abgedeckt ist, finden sich in der Datenbank des Unternehmens.
Die Informationen von BaFin gemäß § 37 Abs. 4 KWG, § 10 Abs. 7 Kryptomarktaufsichtsgesetz sind relevant für die Regulierung dieser Dienstleistungen.
BaFin warnt vor Anlagebetrug per WhatsApp und Telegram. In der Rubrik «Finanzbetrug erkennen» sind aktuelle Warnungen von BaFin zu finden. Hier können sich Interessierte über unerlaubt agierende Unternehmen informieren und erfahren, wie sie sich vor weiteren Finanzmarktbetrugsfällen schützen können.
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