
Finanzielle Aufsicht Bafin setzte am 14. Mai 2025 eine Geldstrafe von 110.000 Euro gegen Donner & Reuschel Aktiengesellschaft fest. Im Jahr 2021 führte das Unternehmen nicht die vorgeschriebene Überarbeitung des Zielmarktes eines Finanzinstruments des Automobilinstruments durch und verstieß somit gegen die Verpflichtungen des Wertpapierhandels (Wertpapierhandel (WPHG).
Auf dem Hintergrund:
Die Securities Services-Unternehmen müssen die regelmäßig angebotenen Finanzinstrumente überprüfen oder vermarkten, um festzustellen, ob zuvor Änderungen am Zielmarkt festgelegt wurden. Diese Überprüfung beinhaltet beispielsweise die Frage, ob die Annahmen des Securities Service Company weiterhin den Anforderungen und Zielen der endgültigen Kunden an die aktuellen Bedingungen des Zielmarktes entsprechen. Dies wird in § 80 Absatz 10 Satz 1 WPHG geregelt.
Verletzt das Unternehmen diese Revisionsverpflichtungen des WPHG, so bestraft die Bafin dies mit einer Geldstrafe. Diese beträgt maximal fünf Millionen Euro oder bis zu zehn Prozent des Gesamtumsatzes.