Sterben BaFin Mit Beschluss vom 22.01.2026 wurde der HDI-Haftpflichtvereinigung des Deutschen Industrie-Versicherungsverbandes die Erlaubnis zum Betrieb folgender zusätzlicher Versicherungssparten und Risikoarten (Nummern gemäß Anlage 1 zu) erteilt lose) gewährt:
- NEIN. 10 c) (Haftung für selbstfahrende Landfahrzeuge – sonstige),
- NEIN. 12 (Haftung für See-, Binnen- und Flusstransporte),
- NEIN. 15 (Anzahlung) und
- NEIN. 18 b) (Hilfe für Menschen in Not – unter abweichenden Voraussetzungen, sofern die Risiken nicht unter andere Versicherungssparten fallen)
Die Genehmigung bezieht sich auf den Betrieb der Erstversicherung.
Versicherungsgesellschaft:
HDI-Haftpflichtvereinigung des Deutschen Industrie-Versicherungsverbandes (5377)
IDU 1. Platz
30659 Hannover
VA 43-I 5000/01714#00003
