
Speziell geht es um die Richtlinien der europäischen Banküberwachung (Europäische Bankenbehörde – – EBV) im Vergleich der Maßnahmen zur Förderung der Vielfalt, einschließlich Diversity-Strategien und geschlechtsspezifischer Gehaltsgradienten, gemäß den Richtlinien 2013/6/36/EU und der Richtlinie (Richtlinie (Richtlinie (Richtlinie (RichtlinieEU) 2019/2034 (GL/2023/08). Die Zielgruppe der Eliminierung CRR-Kreditinstitute, die nach § 1 Absatz 3c des Kreditgesetzes (Kwg) sind wichtig. Die Konsultation dauert bis zum 21. Februar 2025.
Die nationalen Aufsichtsbehörden müssen die Informationen in den Richtlinien der teilnehmenden Institute bis zum 30. April 2025 und zu aufnehmen EBV übertragen.
Die Aufsichtsbehörden müssen Daten für die Vielfalt sammeln
Artikel 91 Absatz 11 des Leitfadens (Leitfaden (EU) 2013/36/EU (CRD) fordert die Aufsichtsbehörden auf, Daten über Vielfalt in den Instituten zu sammeln. Die neuen spezifischen Orientierungen, die Daten erfasst werden müssen. Sie werden dieses Jahr zum ersten Mal verwendet. In Zukunft wird die Werbung alle drei Jahre von den ausgewählten Instituten übertragen.
Der Gesetzgebungsprozess für die Anpassung Kwg und die Regulierung von Anzeigen (Ansvv) konnte nicht in sein EBV Die bereitgestellten Richtlinien können abgeschlossen werden. Daher ist eine allgemeine Reihenfolge erforderlich. Die Überwachung informiert die anderen teilnehmenden Institutionen einzeln über ihre Teilnahme.
Sterben EBV hat die Liste der Institute, die an diesen teilnehmen Website veröffentlicht.
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