
Versicherer dürfen nur in Vermögenswerte und Tools investieren, deren Risiken sie angemessen identifizieren, bewerten, überwachen, kontrollieren und in ihre Berichterstattung einbeziehen können. Dies verdeutlicht das Prinzip der unternehmerischen Klugheit (PPP), das auf § 124 des Gesetzes über die Versicherungsüberwachung oder Artikel 132 der Zahlungsfähigkeit-II-Richtlinie basiert. Dieses Prinzip wird in der Verwaltungspraxis der Bafin detailliert umgesetzt. Ein neuer Brief der Bafin für Zahlungsfähigkeit der Versicherer kombiniert nun verschiedene Anforderungen für das PPP und gibt erstmals Informationen zur Annäherung an Nachhaltigkeit.
Der Hintergrund des neuen PPP-Schaltkreises ist die geplante Überprüfung der Mindestanforderungen für die Unternehmensorganisation von Zahlungsfähigkeit-II-Versicherern (Trocken Für SiiVu), die bis Ende Februar öffentlich konsultiert wurden. Seit Trocken Für SiiVu wird sich künftig auf die grundlegenden Themen der Unternehmensorganisation konzentrieren, wobei die Bafin bestimmte Vorschriften zum Risikomanagement im neuen PPP-Schaltkreis berücksichtigt.
Das Rundschreiben ersetzt mehrere Interpretationsentscheidungen und erweitert, löscht und aktualisiert frühere Vorschriften. Es enthält auch Inhalte aus den Richtlinien der Europäischen Versicherungsbehörde und professionellen Renten (Eiopa) für Gouverneur-Systeme. Ein neuer Abschnitt zur Behandlung von Nachhaltigkeitsrisiken als Teil des PPP wurde ebenfalls eingeführt.
Das Rundschreiben schafft erstmals eine Verwaltungspraxis für Nachhaltigkeit als Teil des PPP. Versicherer, die der Zahlungsfähigkeit-II-Richtlinie unterliegen, sind ausdrücklich verpflichtet, das Risiko der Nachhaltigkeit innerhalb des PPP zu berücksichtigen. Es müssen auch die Auswirkungen der Anlagestrategie und Investitionsentscheidungen auf die Nachhaltigkeit langfristig betrachtet werden. Das Konzept der doppelten wesentlichen Elemente erfordert die Berücksichtigung finanzieller Risiken sowie der Auswirkungen von Investitionen auf Menschen und die Umwelt.
Die Anforderungen der delegierten Vorschriften sind verpflichtend und gelten direkt. Die Bafin hat die Erwartungen der Versicherer in der neuen PPP-Schaltung nun konkretisiert und zahlreiche Beispiele für bewährte Methoden zur Erfüllung der Anforderungen in der Praxis bereitgestellt.
QUELLEN