
Das Verbot basierte auf § 15 ABS. 1 Das Gesetz über den Erwerb und die Übernahme der Wertpapiere (WPÜG)
Kausale Verabreichung GmbhMünchen hatte nichts von Bafin Genehmigte Angebotsdokumente haben danach veröffentlicht WPÜG Enthält notwendige Informationen. Die Ursache hatte auch eine Verwaltung GmbhMünchen, at Bafin Kein Angebotsdokument, das an Anforderungen gesendet wurde WPÜG entspricht.
Entscheidung Bafin Es ist sofort durchsetzbar, aber noch nicht endgültig.
Auf dem Hintergrund
In Deutschland dürfen öffentliche Angebote Titel eines in Deutschland ansässigen Unternehmens erwerben, dessen Maßnahmen für den Handel auf dem regulierten Markt in Deutschland oder einem Mitgliedstaat der Europäischen Wirtschaftszone (Zielunternehmen) zugelassen sind, im Prinzip nicht zuvor nicht vor Bafin vom Bieter erlaubt und veröffentlicht. Öffentliches Angebot zum Kauf von Titeln eines Zielunternehmens ohne eines von Bafin Das zulässige Angebotsdokument bietet einen Verstoß gegen die Pflichten WPÜG und entspricht § 15 ABS. 1 WPÜG zu verbieten.
Im Verfahren der Einstellung eines Angebotsdokuments, BafinWenn das Angebotsdokument die minimalen Informationen enthält, die legal und offensichtlich gegen die Bestimmungen erforderlich sind WPÜG verletzt. Es handelt sich jedoch nicht um eine Ihrer Aufgaben, um die Richtigkeitsinformationen zu überprüfen oder die Schwere des Bieters zu bewerten.
Ein Verstoß dafür WPÜG kann mit einer Geldstrafe von bis zu zehn Millionen Euro sein oder Fünf Prozent des Gesamtumsatzes des letzten Geschäftsjahres. Finnation kann auch dem langfristigen wirtschaftlichen Vorteil auferlegt werden.
Sterben Bafin Rät der Anleger, nur öffentliche Angebote für den Kauf von Wertpapieren auf der Grundlage der angeforderten Informationen anzunehmen.
Ob es sich um ein öffentliches Angebot handelt, Wertpapiere basierend auf einem von zu kaufen Bafin Das zulässige Angebot wird überprüft. Sie können die Liste der veröffentlichten Gebotsdokumente überprüfen.