Gemäß Digital Operational Resilience Act (DORA) müssen Unternehmen der Finanzbranche ab dem 17. Januar 2025 Informationsregister führen. Darin sollten alle vertraglichen Vereinbarungen über die Nutzung von Diensten der Informations- und Kommunikationstechnologie (TIC) zwischen dem Finanzunternehmen und TIC-Drittanbietern enthalten sein. Die Register müssen jährlich eingereicht werden und grundsätzlich als strukturierte Datei (xBRL) eingereicht werden. Um den Anmeldevorgang, insbesondere für kleinere Unternehmen, zu erleichtern, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beschlossen, eine speziell vorkonfigurierte Excel-Vorlage als Alternative anzubieten.
Ich bin Werkstatt, und ich beantworte im Auftrag der BaFin unter anderem folgende Fragen:
– Welche Daten müssen in den Auskunftsregistern enthalten sein?
– Wie lautet der Stand der Excel-Vorlage der BaFin?
– Wie erfolgt die Übermittlung von Auskunftsregistern an die Aufsichtsbehörde?
Der Workshop richtet sich an Experten in Finanzunternehmen, die für das Informationsregister und dessen Vorbereitung für die Aufsicht verantwortlich sind. Auch Vertreter von Finanzwirtschaftsverbänden sind eingeladen.
Es ist keine Voranmeldung erforderlich. Bitte beachten Sie, dass ein Anruf per Telefon nicht möglich ist; Sie benötigen ein internetfähiges Gerät mit Kopfhörern. Der Zugangslink zum WebEx-Konferenztool wird kurz vor der Veranstaltung hier veröffentlicht.
Der Workshop findet mit dem gleichen Inhalt an folgenden Terminen statt:
– 24. Februar 2026 von 10:00 bis 12:00 Uhr
– 26. Februar 2026 von 14:00 bis 16:00 Uhr
Die Teilnahme ist kostenlos. Obwohl es sich um eine digitale Veranstaltung handelt, können nur eine begrenzte Anzahl von Personen teilnehmen. Es stehen 5.000 Sitzplätze zur Verfügung.
QUELLEN
