
Die Handlung besteht darin, Mittel über ihre eigenen Konten zur Umwandlung in Kryptowerte anzunehmen.
Privatpersonen, die Mittel annehmen und sie für Dritte kaufen oder verwalten, können aufgrund der Bereitstellung von krypto-neutralisierenden Werten bestraft werden.
Zusätzlich können Personen, von denen das eingereichte oder übertragene Geld stammt, Rückerstattungsanfragen stellen. Es besteht auch das Risiko, dass die personenbezogenen Daten des Antragstellers missbraucht werden.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat bereits mehrmals vor der Annahme solcher ähnlicher Angebote gewarnt.
Betroffene Verbraucher werden empfohlen, sich an die BaFin zu wenden, um die Strafverfolgungsbehörden – die Polizei oder die Staatsanwaltschaft – über diese Vorfälle zu informieren.