Wer in Deutschland Krypto-Asset-Dienstleistungen anbietet, braucht eine Erlaubnis BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienste jedoch ohne die erforderliche Genehmigung an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen abgedeckt ist BaFin finden Sie in der Firmendatenbank.
Die Informationen von BaFin auf der Grundlage von § 10 Abs. 7 Kryptomarktaufsichtsgesetz.
Das sollten Sie wissen!
BaFin, Bundeskriminalamt und Staatsanwaltschaften raten Verbrauchern grundsätzlich dazu, bei der Geldanlage im Internet äußerst vorsichtig zu sein und sich vorher gründlich zu informieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
In der Folge „Vorsicht Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie außerdem, wie Sie sich vor Betrug am Finanzmarkt schützen können.
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