Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von Tradecom24. Es besteht der Verdacht, dass es sich um unbekannte Betreiber handelt. Die Website tradecom24(.)com bietet ohne Genehmigung Finanz- und Anlagedienstleistungen sowie Krypto-Asset-Dienstleistungen an. Diese Angebote stammen nicht von der TradeCom Anlageberatung und Anlagevermittlung GmbH Marktschellenberg. Die Website tradecom24(.)com ist verfügbar, jedoch handelt es sich um Identitätsmissbrauch.
Unbekannte Betreiber wenden sich an Verbraucher und behaupten, dass ihr Angebot von der Anlageberatung und Anlagevermittlung TradeCom GmbH stammt. Sie werben auch mit der Betreuung durch die BaFin. Diese Informationen sind falsch. Es handelt sich um Identitätsdiebstahl.
Unternehmen, die in Deutschland Finanz-, Wertpapier- oder Krypto-Asset-Dienstleistungen anbieten, benötigen eine Erlaubnis oder Billigung der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienste jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.
Die rechtliche Grundlage für diese Informationen der BaFin sind § 37 Abs. 4 KWG und § 10 Abs. 7 Kryptomarktaufsichtsgesetz.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Staatsanwaltschaften raten Verbrauchern grundsätzlich dazu, bei der Geldanlage im Internet äußerst vorsichtig zu sein und sich vorher gründlich zu informieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
In der Folge „Vorsicht Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie außerdem, wie Sie sich vor Betrug am Finanzmarkt schützen können.
