
Herr Begit gewährt interessierten Immobilienbewerbern in Bezug auf seine Marketingaktivität eine Erstattung der Einstellungskosten. Er verfügt jedoch nicht über die erforderliche Genehmigung von Bafin gemäß § 32 ABS. 1 Satz 1 des Kreditdokuments.
Herr Begit ist verpflichtet, das Angebot unverzüglich einzustellen und bestehende Vereinbarungen gemäß dem Vertragsvertrag aufzuheben.
Die Entscheidung der Bafin ist sofort vollstreckbar, aber noch nicht endgültig.