Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor dem Telegram-Kanal „TRABOT“, auf dem Verbraucher zum Handel mit Krypto-Assets verleitet werden. Das behaupten die Betreiber des Telegram-Kanals „TRABOT“. BaFin beaufsichtigt werden. Dies ist nicht der Fall. Es besteht der Verdacht, dass unbekannte Betreiber unerlaubt Krypto-Asset-Dienste anbieten. Die Betreiber des Telegram-Kanals behaupten außerdem, dass es eine Zusammenarbeit mit der Volksbank im Münsterland gebe Zum Beispiel. Dies ist auch nicht der Fall.
Wer in Deutschland Bank-, Finanz-, Wertpapier- und Krypto-Asset-Dienstleistungen anbietet, braucht eine Erlaubnis BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienste jedoch ohne die erforderliche Genehmigung an.
Die Informationen von BaFin Grundlage hierfür ist § 10 Abs. 7 Kryptomarktaufsichtsgesetz.
Das sollten Sie wissen!
BaFin warnt vor Anlagebetrug per WhatsApp und Telegram.
Im Bereich „Finanzbetrug erkennen“ finden Sie aktuelle Warnungen von BaFin Informieren Sie sich über unerlaubt agierende Unternehmen und erfahren Sie, wie Sie sich vor weiteren Finanzmarktbetrugsfällen schützen können.
