Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen und Krypto-Asset-Dienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) angeboten werden. Es gibt jedoch Unternehmen, die solche Dienste ohne die erforderliche Genehmigung anbieten. Um herauszufinden, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin abgedeckt ist, können Sie dies in der Firmendatenbank nachschlagen.
Die Informationen der BaFin basieren auf § 37 Abs. 4 des Kreditwesengesetzes.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Staatsanwaltschaften raten Verbrauchern generell dazu, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und sich gründlich zu informieren, um Betrugsversuche frühzeitig zu erkennen.
In der Folge «Vorsicht Betrug» des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie außerdem, wie Sie sich vor Betrug am Finanzmarkt schützen können.
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