Wer in Deutschland Bank-, Finanz-, Wertpapier- oder Krypto-Asset-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu eine Erlaubnis oder Billigung BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienste jedoch ohne die erforderliche Genehmigung an oder Zustimmung haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen abgedeckt ist BaFin finden Sie in der Datenbank des Unternehmens.
Die Informationen von BaFin Grundlage hierfür ist § 10 Abs. 7 Kryptomarktaufsichtsgesetz.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Staatsanwaltschaften raten Verbrauchern grundsätzlich dazu, bei der Geldanlage im Internet äußerst vorsichtig zu sein und sich vorher gründlich zu informieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
In der Folge „Vorsicht Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie außerdem, wie Sie sich vor Betrug am Finanzmarkt schützen können.
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