Wer in Deutschland Bank-, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt eine Erlaubnis BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienste jedoch ohne die erforderliche Genehmigung an. Informationen darüber, ob ein Unternehmen abgedeckt ist BaFin finden Sie in der Datenbank des Unternehmens.
Die Informationen von BaFin gemäß § 37 Abs. 4 KWG, § 10 Abs. 7 Kryptomarktaufsichtsgesetz.
Das sollten Sie wissen!
BaFin warnt vor betrügerischen Handelsplattformen.
In der Rubrik „Finanzbetrug erkennen“ finden Sie aktuelle Warnungen der BaFin vor illegal agierenden Unternehmen und erfahren, wie Sie sich vor weiteren Finanzmarktbetrügereien schützen können.
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