Das Willicher Unternehmen ist Opfer von Identitätsdiebstahl in der Verwaltung des kryptografischen Ledgers geworden. Dies steht in keiner Verbindung zu den Websites bitwerk(.)pro und bitwerk(.)vip.
Unternehmen, die Bank-, Finanz-, Wertpapier- oder Krypto-Asset-Dienstleistungen in Deutschland anbieten, benötigen eine Genehmigung oder Billigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Einige Unternehmen erbringen jedoch solche Dienstleistungen ohne die erforderliche Genehmigung oder Zustimmung. Um herauszufinden, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin abgedeckt ist, können Sie die Unternehmensdatenbank konsultieren.
Die Informationen der BaFin basieren auf § 37 Abs. 4 KWG und § 10 Abs. 7 Kryptomarktaufsichtsgesetz.
Vorsichtig!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Staatsanwaltschaften warnen vor Finanzbetrug im Internet. Seien Sie online äußerst vorsichtig, wenn Sie Geld anlegen möchten. Recherchieren Sie gründlich, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
In der Rubrik «Finanzbetrug erkennen» finden Sie aktuelle Warnungen der BaFin. Informieren Sie sich über Unternehmen, die ohne Erlaubnis handeln, und erfahren Sie, wie Sie sich vor Finanzmarktbetrug schützen können.
