Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor E-Post-Angeboten von Gravmor, die einen Link zur Website gravmor.com enthalten. Diese angebliche Handelsplattform wird vermutlich von der angeblichen Firma Gravmor mit angeblicher Niederlassung in Hamburg (Poststraße 33) betrieben. Das Unternehmen bietet ohne Erlaubnis Finanz-, Wertpapier- und Krypto-Asset-Dienstleistungen an. Unbekannte Betreiber behaupten, von der angeblichen Europäischen Finanzbehörde EU überwacht zu werden. Dies trifft nicht zu. Die EU ist keine Aufsichtsbehörde und überwacht keine im Finanzsektor tätigen Unternehmen.
Bereits am 29. August 2024 warnte die BaFin vor der vermeintlichen Aufsichtsbehörde FINA EU.
Wer in Deutschland Finanz- und Wertpapierdienstleistungen oder Krypto-Asset-Dienstleistungen anbietet, benötigt eine Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienste jedoch ohne die erforderliche Genehmigung an. Informationen darüber, ob ein Unternehmen von der BaFin abgedeckt ist, finden Sie in der Datenbank des Unternehmens.
Die Informationen der BaFin basieren auf § 10 Abs. 7 des Kryptomarktaufsichtsgesetzes und § 37 Abs. 4 des Kreditwesengesetzes.
Vorsichtig!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Staatsanwaltschaften warnen vor Finanzbetrug im Internet. Seien Sie äußerst vorsichtig online, wenn Sie Geld anlegen möchten, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
Im Bereich «Finanzbetrug erkennen» finden Sie aktuelle Warnungen der BaFin. Informieren Sie sich über unerlaubt agierende Unternehmen und erfahren Sie, wie Sie sich vor Finanzmarktbetrug schützen können.
