
Alle Personen, die in Deutschland Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten möchten, müssen die Genehmigung der Bafin einholen. Es kommt jedoch vor, dass einige Unternehmen solche Dienstleistungen ohne die erforderliche Genehmigung erbringen. Um herauszufinden, ob ein Unternehmen über die Bafin-Genehmigung verfügt, können Sie die Unternehmensdatenbank konsultieren.
Informationen über die Bafin finden Sie im § 37 Absatz 4 des Bankgesetzes.
Wichtige Informationen!
Die Bafin, das Bundeskriminalamt und das Bundeskriminalpolizeiamt empfehlen Verbrauchern dringend, bei Internetinvestitionen äußerst vorsichtig zu sein und im Voraus gründliche Recherchen durchzuführen, um betrügerische Machenschaften frühzeitig zu erkennen.
Zu diesem Zweck bietet die Bafin den Podcast «Vorsicht Verbraucherschutz» an, der Ihnen dabei helfen wird, sich vor Betrugsversuchen zu schützen.