
Betreiber Website erscheint nur unter dem Namen des Harmarers, ohne eine rechtliche Form zu nennen. Es gibt keine Informationen über sein Geschäft, keinen Fingerabdruck. Bafin hat in der Vergangenheit bereits (fast) identische Websites gewarnt.
Wer in Deutschland Finanzdienstleistungen anbietet, einschließlich Wertpapier- oder Kryptowertdiensten, muss die Genehmigung der Bafin haben. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Genehmigung an. Um herauszufinden, ob ein bestimmtes Unternehmen von der Bafin genehmigt ist, können Sie die Unternehmensdatenbank konsultieren.
Die Informationen über die Bafin basieren auf § 37 Absatz 4 des Kreditgesetzes und § 10 Abs. 7 des Gesetzes über die Überwachung von Kryptowerten.
Das solltest du wissen!
Die Bundeskriminalpolizei und das Bundeskriminalamt raten Verbrauchern im Allgemeinen dazu, Internetinvestitionen sehr genau zu prüfen und im Voraus zu recherchieren, um Betrugsversuche frühzeitig zu erkennen.
Daher empfiehlt der «Vorsicht war es der» Podcast von Bafin Consumer Protection. Dort erfahren Sie, wie Sie sich vor Betrugsversuchen schützen können.